Für welchen Verein ist ein Spieler spielberechtigt, wenn er mehrfach innerhalb der Wechselfrist den Vereinswechsel unterzeichnet?
Man überlege sich folgende Situation: Ein Spieler wechselt von Verein A zu Verein B. Bei Verein B merkt er schnell, dass dort ein wichtiger Spieler zu Verein C geht. Der bereits gewechselte Spieler überlegt es sich und will auch zu Verein C und unterschreibt dort einen Wechselantrag. Für welchen Verein ist der Spieler nun spielberechtigt?
Nach der Wettspielordnung Abschnitt B Ziffer 4.2 ist „die Rücknahme oder Änderung eines Antrages zum gleichen Wechseltermin grundsätzlich nicht möglich. Bei einem schriftlichen Einverständnis aller Beteiligten (Spieler, abgebender und aufnehmender Verein) kann ein Antrag auf Wechsel der Spielberechtigung nur in der Zeit vom 1. bis 30. Juni (bei Wechselanträgen zum 1. Juli) und vom 1. bis 31. Dezember (bei Wechselanträgen zum 1. Januar) zurückgenommen werden. Die Rücknahme ist an den zuständigen Mitgliedsverband zu senden.
Maßgebend für das fristgerechte Absenden sind das Datum des Poststempels oder des Einlieferungsscheins/Übergabebestätigung oder des Telefax-Empfangsjournals. Die Rücknahmemöglichkeit gilt nicht für die vier höchsten Spielklassen.
Weitere Anträge zum gleichen Wechseltermin und verspätet gestellte Anträge sind zurückzuweisen und gelten als nicht gestellt.“