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Archiv für den Begriff: Tischtennis-Regeln

Schiedsrichter-Informationen wurden beim BTTV neu gestaltet

Die Schiedsrichter-Informationen wurden beim BTTV neu gestaltet. Mit folgenden Worten hat sich Dr. Torsten Küneth an die Schiedsrichtergilde im Bayerischen Tischtennisverband gewandt:

Liebe Sportfreunde,

nach zweimonatiger Vorarbeit von Nils Rack und mir ist es heute soweit: Die Schiedsrichter-Seite im Internet wurde neu eröffnet und präsentiert sich im neuen Design des BTTV.

Die Adresse www.bttv.de/sr bleibt gleich. Die Seite ist allerdings auch unter ihrer “wirklichen” Adresse, sr.bttv.de, zu erreichen, die im Zuge der Umstellung neu vergeben wurde.

Das neue Layout, welches der BTTV entwickelt hat, bietet auch für die Schiedsrichterseiten viele Vorteile. So kann nun jede Unterseite mit einer direkten Adresse erreicht werden. Zum Beispiel:

Ferner erscheinen die Nachrichten in einem neuen, bebilderten Layout, das sowohl ihre Erstellung als auch das Lesen bedeutend einfacher macht. Und nicht zuletzt lassen sich Informationen insgesamt aufgelockerter darstellen und auch ohne große technische Kenntnisse auf die Seite bringen, so dass die Pflege einfacher wird.

Das ein oder andere Detail ist noch nicht aus der alten Seite übernommen, weshalb diese unter http://213.252.18.20/sr/ noch bis Jahresende verfügbar sein wird. Ich werde natürlich diese Dinge noch abarbeiten. Trotzdem bin ich schon jetzt dankbar für Hinweise, was noch fehlt, nicht optimal dargestellt ist, gelöscht werden kann oder grundsätzlich neu aufgenommen werden sollte. Auch Bildmaterial ist jederzeit herzlich willkommen.

Ich denke, dass wir damit erneut einen großen Schritt nach vorne in unserer Öffentlichkeitsarbeit getan haben und freue mich auf die weitere Betreuung dieser Website.

Mit sportlichen Grüßen
Dr. Torsten Küneth

Quelle: E-Mail-Weiterleitung von Gerhard Trautwein vom 27.03.2010

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Auslegung der Tischtennisregeln – Spieler wirft Ball beim Aufschlag hoch und fängt diesen auf, da er gestört wurde.

Auslegung der Tischtennisregeln – Spieler wirft Ball beim Aufschlag hoch und fängt diesen auf, da er gestört wurde.

Ein Spieler wirft den Ball beim Aufschlag hoch und fängt diesen wieder auf, da er von Zuschauern gestört wurde. Dies geschieht im Spielverlauf mehrfach. Wie muss der Schiedsrichter entscheiden? War dieses Verhalten in Ordnung oder handelt es sich um einen Fehlaufschlag?

In Ziffer 5.2 der Internationalen Tischtennisregeln A steht: “Der Ball ist im Spiel vom letzten Moment an, in dem er – bevor er absichtlich zum Aufschlag hochgeworfen wird – auf dem Handteller der freien Hand ruht, bis der Ballwechsel als Let (Wiederholung) oder als Punkt entschieden wird.” Weiterhin ist in Ziffer 6.1 zu lesen: “Der Aufschlag beginnt damit, dass der Ball frei auf dem geöffneten Handteller der ruhig gehaltenen freien Hand des Aufschlägers liegt.”

Damit ist das Auffangen des Balls nicht statthaft und der Punkt muss für den Gegner gewertet werden. Auch wenn Zuschauer einen Aufschläger absichtlich aus dem Konzept bringen wollen, so hat dieser sich so zu konzentrieren, dass er durch das Verhalten der Zuschauer nicht aus dem Konzept gebracht wird. Übrigens würde beim Freiwurf im Basketball auch niemand auf die Idee kommen den Zuschauern einen Maulkorb zu verbieten. Hier wird u.a. auch mit optischen Mitteln der gegnerische Freiwurfschütze bewusst aus dem Konzept gebracht. Tischtennis ist ebenfalls kein Spiel für Mimosen.

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Auslegung der Tischtennisregeln – Wann kann mit dem Spiel der Einzel begonnen werden?

Auslegung der Tischtennisregeln – Wann kann mit dem Spiel der Einzel begonnen werden?

In den meisten Fällen wird die Mannschaftsaufstellung (Einzel und Doppel) vor dem Spiel im Spielbogen eingetragen und während das dritte Doppel (im Erwachsenenbereich bei 6er-Teams) ausgetragen wird, kommt das erste Einzel zum Aufruf. Ist dies o.K.? Darf ein aufgerufene Spieler ggf. noch als Schiedsrichter im dritten Doppel fungieren und das aufgerufene Spiel verweigern?

Nach D 3 Ziffer 3.2 der WO des tischtennis/bttv/”title=”BTTV” >BTTV steht: “Die endgültige Einzelaufstellung erfolgt spätestens nach Beendigung der Eingangsdoppel (bei allen Spielsystemen, die mit Doppel beginnen) und vor Beginn des ersten Einzels. Die Änderung einer vorher abgegebenen Einzelaufstellung ist bei allen Spielsystemen, die mit Doppeln beginnen, noch möglich.”

Daher kann jede der beiden Mannschaften darauf bestehen, dass zunächst die Doppel gespielt werden, bevor die Einzelaufstellung eingetragen wird. Denn schließlich könnte sich ja ein Spieler noch verletzen und ausfallen. Wurde jedoch die Einzelaufstellung schon vorher zusammen mit den Doppeln eingetragen, so ist davon auszugehen, dass beide Mannschaften an einer zügigen Spielabwicklung interessiert sind. Der Aufruf des ersten Einzel’s (sofern von der Paarungen überhaupt möglich) kann dann auch parallel zum dritten Doppel erfolgen. Der aufgerufene Spieler darf sich dann auch nicht als Schiedsrichter der Spielbereitschaft entziehen.

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Tischtennis Belagkontrolle mit Kontrollgerät MiniRAE-Lite

Während der DTTB noch auf die enez-Box setzt, so hat dir ITTF nun einen einen Grenzwert für die Verdunstung von VOC‘s (flüchtigen organischen Verbindungen) festgelegt und setzt bei der Belagkontrolle im Tischtennis nun auf das Kontrollgerät MiniRAE-Lite. So konnten durch die enez-Box die durch das Frischkleben hervorgerufenen gesundheitsschädlichen VOC’s weitestgehend aus unserem Sport verbannt werden. Doch Tischtennis wäre nicht Tischtennis, wenn nicht findige Spieler und Materialentwickler Umgehungslösungen gefunden hätten.

So hielt nach dem Frischklebeverbot eine neue Generation von Tischtennisbelag-Beschleunigern Einzug. Zunächst noch geduldet, waren es die anfangs verkauften Tuner und Booster. Nach deren Verbot hielten Lampenöl und Grillanzünder Einzug in den Chemiebaukasten eines Tischtennisspielers. Aber auch Öle und andere beschleunigende Mittel verschafften den früheren Frischklebern wieder zu mehr Tempo und Spin. Nachdem diese Mittel mit dem enez-Gerät nicht nachweisbar waren, versuchte man diese neuen eigentlich unerwünschten Auswüchse durch das Messen der Belagdicke einzudämmen. Während sich die Spitzensportler wohl durch häufiges Testen an die maximale Belagdicke herangetunt hatten, so ist im Amateursport durch den Mangel an Kontrollen das Tor zur Manipulation weit geöffnet.

MiniRAE Lite - Messung am Tischtennisschläger - Foto von ittf.com

Foto von ittf.com

Dies merkte die ITTF und hat nun durch das neue Kontrollgerät MiniRAE-Lite für Abhilfe gesorgt. Mit diesem Gerät ist es nun möglich einen von der ITTF selbst benannten Grenzwert von 4 ppm zu kontrollieren. Dieser Grenzwert soll im Jahr 2010 auf 3 ppm und im Jahr 2012 auf 2 ppm gesenkt werden. Spannend dürfte sein, ob hier die Belaghersteller mithalten können. Denn bislang klebten diese aus Mangel an bisherigen Alternativen ihre Beläge mit VOC-haltigen Klebern auf die Schwämme. Es wurde daher empfohlen den Belag schon vor dem Aufkleben auf das Holz gründlich auslüften zu lassen. Doch kann man damit die zukünftigen Grenzwerte überhaupt noch einhalten?

Grenzwert von 4 ppm und Handhabung des MiniRAE-Lite

Was bedeutet aber eigentlich der Grenzwert von 4 ppm? Der Begriff ppm steht für “parts per million”. Mit dem Grenzwert wurden also 4 “Teile” pro Million festgelegt, mit dem die Konzentration bzw. Stoffmengenanteil von VOC’s bestimmt werden. Das Gerät kann also keine giftigen Stoffe ermitteln. Messtechniker werden jetzt schnell feststellen, dass die Messung wenig aussagekräftig ist, da die Messung vom Messvolumen, der gemessenen Zeit und Temperatur abhängig ist. Um vergleichbare Messungen zu haben, gilt es also diese Parameter festzulegen.

Die Handhabung des Geräts ist für den Schiedsrichter denkbar einfach. Zunächst wird mit dem Gerät die VOC-Belastung der Umgebung gemessen. Dann wird eine runde Metallkappe, die mit zwei Schläuchen mit dem Messgerät verbunden ist, für 20 Sekunden auf den Belag gelegt. Die Differenz der beiden gemessenen Werde ergibt dann den Messwert. Das MiniRAE-Lite ist ein “Foto-Ionisationsgasdetektor”. Dabei spaltet die Energie einer UV-Lampe Elektronen aus flüchtigen organischen Molekülen (Ionisation), bestimmt die Anzahl mit einer Genauigkeit von 10% und rechnet diese  in den ppm-Wert um. Bereits nach drei Sekunden liefert dieses Gerät einen verlässlichen Wert. Nach 20 Sekunden ist dieser als durchaus stabil zu bezeichnen.

MiniRAE-Lite - Foto von RAE Systems

Foto von raesystems.de

Doch ist der Grenzwert von 4 ppm sowie die folgenden Grenzwertverschärfungen ausreichend für unseren Sport? Können damit tatsächlich Belag-Manipulationen eindeutig nachgewiesen werden? Hersteller sind der Auffassung, dass man für das Aufkleben der Beläge auf den Schwamm auf gesundheitsschädliche VOC-Haltige Kleber angewiesen ist und ein Grenzwert von 0 ppm nie erreicht werden könne. Herkömmliche Beläge – ohne eingebauten Frischklebeeffekt – weisen nach einem Tag Auslüften – jedoch nur noch einen Wert von 0,5 ppm auf. Und auch Experten meinen, dass man mit einem Wert von 0,2 ppm durchaus einen Tuningeffekt erreichen könne. Ist also dieser neue Grenzwert schon wieder ein “Papiertiger”?

Misst man mit dem neuen Messgerät z.B. die Ausdünstungen eines Filzstiftes oder einer Tankstelle, so kommen schnell einige 100 ppm zusammen. Kann man bei einem Wert von 4 ppm überhaupt noch von Gesundheitsschädigung für den Sportler sprechen?

Herstellerangaben

Der MiniRAE Lite ist das zuverlässigste tragbare Überwachungsgerät für flüchtige organische Verbindungen (VOC) auf dem Markt. Der breite Messbereich des Photoionisationsdetektors (PID) von 0 bis 5.000 ppm macht ihn zum idealen Messgerät für verschiedenste Einsatzbereiche, vom Umweltschutz bis hin zum Bauwesen.

Mit dem Gerät können immerhin 95% aller flüchtigen organischen Verbindungen gemessen werden! Allerdings kann das Gerät nur einen Summenangabe liefern. Welcher Stoff und in welcher Konzentration genau vorliegt kann nicht ermittelt werden.

Belaghersteller und Genehmigungsverfahren

Mit dem ersten Einsatz dieses Gerätes wurden nun aber auch schon Beläge aus dem Verkehr gezogen, die trotz glaubhafter Versicherung der Spieler und gutem Auslüften der Beläge den Grenzwert von 4 ppm überschritten haben. Dies lässt vermuten, dass die Belaghersteller bei der Produktion neben den VOC-haltigen Klebern auch Tuner, etc. einsetzten. Denn wie sollte es sonst möglich sein, dass Beläge neuester Generation immer schneller werden? Bislang wurde von der ITTF nur der Obergummi des Belags zugelassen. In Anbetracht des neuen Messverfahrens macht es nun aber durchaus Sinn die Kombination des Obergummis zusammen mit dem Schwamm zu kontrollieren. Überschreitet dieser die Grenzwerte, so ist er nicht mehr zugelassen. Dies nimmt die Verantwortung von den Sportlern, die gutgläubig Beläge kaufen, ohne zu wissen, ob sie damit gegen die Tischtennis-Regeln verstoßen.

Ein Weg in die richtige Richtung?

Auch wenn mit diesem neuen Messgerät weiterhin Fragen offen bleiben, so könnte es durchaus ein wichtiger Schritt für einen sauberen Tischtennissport sein. Vermutlich aber nicht der letzte, da es ja findige Spieler und Entwickler gibt, die das System wieder austricksen werden.

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Auslegung der Tischtennisregeln – Darf der Spieler mit Obergummi und Schwamm “experimentieren”?

Auslegung der Tischtennisregeln – Darf der Spieler mit Obergummi und Schwamm “experimentieren”?

Nach dem Verbot der glatten langen Noppen kommt ein Spieler mit seinem neuen Material einfach nicht klar. Er entscheidet sich zu experimentieren und verklebt das Obergummi seines Belags mit dem Schwamm eines anderen Belags. Übrigens gleiches wäre durchaus auch bei einem Noppen-Innen-Belag oder Antitop denkbar! Ist dieses experimentieren gestattet und darf der Spieler den Belag im Wettkampf einsetzen?

Nach Ziffer 4.7 der Internationalen Tischtennisregeln A ist geregelt: “Das Belagmaterial sollte so verwendet werden, wie es von der ITTF genehmigt wurde, d.h. ohne irgendeine physikalische, chemische oder sonstige Behandlung, welche die Spieleigenschaften, Reibung, Aussehen, Farbe, Struktur, Oberfläche usw. verändert.”

Damit ist das Verkleben des Obergummis mit einem anderen Schwamm eindeutig nicht zulässig. Doch schwierig wird hier die Nachweisführung sein. Denn welcher Spieler hat schon je die Farbe und Beschaffenheit des Schwammes geprüft? Schwierig dürfte es auch sein den Schwamm zu prüfen, wenn ein Kantenband angebracht ist. Dann ist ja vom Schwamm nicht mehr fiel zu sehen. Bei Zweifeln an der Zulässigkeit des Spielmaterials müssen Oberschiedsrichter oder Spielleiter Einzelentscheidungen treffen.

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Auslegung der Tischtennisregeln – Darf der Oberschiedsrichter ein Spiel zur Kontrolle eines Tischtennisschlägers unterbrechen?

Auslegung der Tischtennisregeln – Darf der Oberschiedsrichter ein Spiel zur Kontrolle eines Tischtennisschlägers unterbrechen?

In einem Turnier kontrolliert der Oberschiedsrichter den Tischtennisschläger eines Spielers. Er stellt dabei fest, dass ein nicht erlaubter Belag zum Einsatz kommt. Der Spieler tauscht diesen gegen einen regelkonformen Schläger und bestreitet sein Spiel. In der folgenden Begegnung vermutet der Oberschiedsrichter, dass wieder der nicht erlaubte Schläger zum Einsatz kommt und unterbricht das Spiel zur Kontrolle des Materials. Entspricht dies den Tischtennisregeln oder muss der Oberschiedsrichter das Satzende oder Spielende abwarten?

Nach Ziffer 4.8 der Internationalen Tischtennisregeln A ist geregelt, dass “vor Spielbeginn und jedes Mal, wenn er während des Spiels den Schläger wechselt, der Spieler seinem Gegner und dem Schiedsrichter den Schläger zeigen muss, mit dem er spielen will, und ihnen gestatten muss, den Schläger zu untersuchen.” In Ziffer 3.2.3.1 der Internationalen Tischtennisregeln B steht, dass “der Schiedsrichter dafür verantwortlich ist, Spielmaterial und Spielbedingungen zu überprüfen und den Oberschiedsrichter über etwaige Mängel zu informieren.” Zusätzlich ist nach Ziffer der 3.1.2.10 der Internationalen Tischtennisregeln B der Oberschiedsrichter für “die Entscheidung in allen Fragen der Auslegung von Regeln und Bestimmungen, einschließlich der Zulässigkeit von Spielkleidung, Spielmaterial und Spielbedingungen” verantwortlich. Weiter ist in Ziffer 3.1.6 der Internationalen Tischtennisregeln B geregelt, dass “die Spieler in der Zeit zwischen Betreten und Verlassen der Spielhalle unter die Zuständigkeit des Oberschiedsrichters fallen”.

Sind also Zweifel über die Zulässigkeit des Spielmaterials angebracht, so liegt es in der Verantwortung des Oberschiedsrichters den Zeitpunkt der Spielunterbrechung zu wählen. Auch wenn die Materialprüfung in der Regel vor dem Spiel erfolgen sollte, so ist dies auch während des Spiels möglich. Ist eine Schlägerkontrolle vor dem Spiel nicht möglich, so sollte man als Oberschiedsrichter soviel Taktgefühl beweisen und zumindest den Satzwechsel abwarten. Denn jede Kontrolle bedeutet für die Spieler (und auch Betreuer ;-) ) nur Stress und Ablenkung vom Spiel.

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Auslegung der Tischtennisregeln – Darf der Vereinsname auf den Tischtennisnetzen stehen?

Auslegung der Tischtennisregeln – Darf der Vereinsname auf den Tischtennisnetzen stehen?

Immer wieder ist bei Weltmeister- oder Europameisterschaften zu sehen, dass ein Sponsor auf den Tischtennisnetzen zu sehen ist. Doch ist es auch möglich dort den eigenen Vereinsnamen zu platzieren?

Dies ist in den Internationalen Tischtennisregeln B geregelt. Hier steht unter Ziffer 2.5.8, dass “Werbung auf Netzen in einer etwas dunkleren oder etwas helleren Schattierung der Hintergrundfarbe gehalten sein muss. Sie muss einen Mindestabstand von 3 cm zur oberen Netzkante haben und darf die Sicht durch die Maschen nicht behindern.”

Solange man also diese Grundvoraussetzungen beherzigt, ist also auch Werbung für den eigenen Verein gestattet.

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Auslegung der Tischtennisregeln – Wie erfolgt die Spielwertung bei falscher Reihenfolge im Doppel?

Wie erfolgt die Spielwertung bei falscher Reihenfolge im Doppel?

Wie ist ein Mannschaftsspiel zu werten, wenn die Doppelpaarungen falsch aufgeschrieben und dann auch gespielt wurden? Bei einer 6er-Mannschaft werden die Anfangsdoppel normal über Kreuz gespielt. Versehentlich wurden jedoch die Doppel 1 gegen 1 bzw. 2 gegen 2 im Spielbericht eingetragen und auch gespielt. Nun merken beide Teams im Schlussdoppel, dass anfangs etwas nicht gepasst hat.

Näheres ist in D 2.3 der Wettspielordnung des BTTV geregelt: “Werden versehentlich falsche Einzel- oder Doppelspiele begonnen, so müssen sie zu Ende gespielt werden, sofern sie zum betreffenden System gehören; die Wertung – soweit sie noch für das Endergebnis benötigt wird – erfolgt dann nach der vorgeschriebenen Reihenfolge.”

Damit wird es erforderlich, dass der Mannschaftsführer der Heimmannschaft den Spielbericht nochmals neu schreibt und dabei die bereits gespielten Doppel in der richtigen Reihenfolge im Spielbogen einträgt. Die noch fehlenden Spiele müssen nachgeholt werden und zählen gemäß tatsächlicher Reihenfolge. Durch die erneute Ausfertigung des Spielberichts dürfte dem Mannschaftsführer der Heimmannschaft sicher in Zukunft besser aufpassen! Aber auch die Gastmannschaft kann sich nicht einfach nur auf den Gegner verlassen. Denn mit der Mannschaftsmeldung, Begrüßung und dem Aufruf der Anfangsdoppel bestehen drei Überprüfungsmöglichkeiten. Zudem können die Spieler vor dem Spiel durch Nachfrage nochmals alles klar machen.

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Doping im Tischtennis

Doping ist im Tischtennis eigentlich kein Thema, da vorsätzliches Doping dem Sportler wenig bringt. Der Sport ist hinsichtlich der Ansprüche an Reaktion, Schnellkraft und Ausdauer einfach zu vielseitig, als ob Doping da helfen könnte. Insbesondere entscheidet beim Tischtennis immer noch Technik, Spieltaktik und Psychologie über Sieg und Niederlage. Dies ist auch der Grund, warum man bisher sehr wenig bis kaum von Dopingfällen gehört hat. Natürlich treffen die Anti-Doping-Maßnahmen nur Spitzensportler. Denn wer sich auf höchster deutscher Ebene oder auch international messen will, muss sich auf Doping-Kontrollen einstellen. Die betroffenen Sportler werden sicherlich – wie auch in anderen Sportarten – von erfahrenen Ärzten beraten, um eine unbeabsichtigte Einnahme von verbotenen Substanzen durch Nahrung, Nahrungsergänzungsmittel oder Medikamente zu vermeiden.

Anti-Doping-KontrolleNatürlich hat auch der Deutschen Tischtennis-Bund seine Ordnungen und Satzungen entsprechend angepasst und hat sich satzungsgemäß gegen das Doping ausgesprochen. Die Anti-Doping-Bestimmungen richten sich nach der Anti-Doping-Ordnung des DTTB sowie dem NADA-Code. Die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) ist die für die Dopingbekämpfung in Deutschland zuständig und setzt die Vorgaben des World-Anti-Doping Code der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) national um. Doch was versteht man eigentlich unter Doping. Hier haben sich die Definitionen im Laufe der Zeit verändert.

Doping-Definitionen im Wandel:

1952 DSB:
„ Die Einnahme eines jeden Medikaments – ob es wirksam ist oder nicht – mit der Absicht der Leistungssteigerung während des Wettkampfes ist als Doping zu bezeichnen.“

1963 Europarat:
„ Doping ist die Verabreichung oder der Gebrauch körperfremder Substanzen in jeder Form und physiologischer Substanzen in abnormaler Form oder auf abnormalem Weg an gesunde Personen mit dem einzigen Ziel, der künstlichen und unfairen Steigerung der Leistung im Wettkampf“

1967 IOC:
„ Doping besteht aus:

  1. der Verwendung von Substanzen aus den verbotenen pharmakologischen Wirkstoffgruppen und/oder
  2. der Anwendung verbotener Methoden“

1999 IOC:
„ Als Doping gilt:

  1. Die Anwendung eines Hilfsmittels (Wirkstoff oder Methode), das potentiell schädlich für die Gesundheit von Sportlern/Sportlerinnen ist und/oder deren Leistung steigern kann, oder
  2. die Existenz eines verbotenen Wirkstoffes im Körper eines Sportlers/ einer Sportlerin oder der Nachweis der Anwendung eines verbotenen Wirkstoffs oder einer verbotenen Methode.“

2003 WADA:
„ Artikel 1: Definition des Begriffs Doping als das Vorliegen eines oder mehrerer der nachfolgend in Artikel 2.1 bis 2.8 festgelegten Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen

Artikel 2: Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen

  • 2.1 Vorhandensein eines verbotenen Wirkstoffs, seiner Metaboliten oder Marker in den Körpergewebs- oder –flüssigkeitsproben eines Athleten
  • 2.2 Anwendung oder der Versuch der Anwendung eines verbotenen Wirkstoffs/Methode
  • 2.3 Weigerung/Unterlassen/Versuch des Entziehens einer angekündigten Probeentnahme
  • 2.4 Verstoß gegen Vorschriften über die Verfügbarkeit des Athleten für Trainingskontrollen
  • 2.5 (Versuchte) Unzulässige Einflußnahme auf einen Teil des Dopingkontrollverfahrens
  • 2.6 Besitz verbotener Wirkstoffe oder Methoden
  • 2.7 Handeln mit verbotenen Wirkstoffen oder Methoden
  • 2.8 Beihilfe, Unterstützung, Anleitung, Anstiftung oder Verschleierung bei einem Verstoß“

Was verführt einen Sportler zum Doping?

Geschieht Doping im Breitensport eher unbewusst (z.B. Asthmaspray bei einem Asthmakranken) so gibt es im Leistungssport verschiedene Ansätze, die für den Sportler interessant sein könnten. So stehen Sportler anderer Sportarten bei denen Kraft und Ausdauer im Vordergrund stehen (z.B. Radsport, Leichtathletik, Schwimmen, etc.) unter einem außerordentlichen Leistungsdruck. Um in der Weltspitze bestehen zu können, die Leistungsansprüche von Funktionären, Trainern, Managern, Sponsoren und Medien erfüllen zu können, stehen die Sportler in einem enormen Erfolgsdruck. Und ohne Erfolg ist im Radsport die berufliche Existenz und in anderen Sportarten die Sportförderung durch den DSOB gefährdet. Und der sportliche Ruhm sichert durch Werbeveträge, etc. schließlich die Existenz! Wenn man verletzt ist will man ggf. die Rekonvaleszenz beschleunigen, um nach einer Verletzung schneller wieder fit zu werden. Zum Glück kommen diese Überlegungen durch die eingangs geschilderten Faktoren im Tischtennis nicht in Betracht.

Dopingmöglichkeiten

Im Sport gibt es je nach Sportart unterschiedlich interessante Dopingmöglichkeiten. So sind u.a. folgende Dopingarten verboten:

  • Betablocker (Fördern Konzentration und innere Ruhe)
  • Alkohol -im Wettkampf (z.B. beimMotorsport oder Schießsport, um eine ruhigere Hand zu bekommen)
  • Glucokortikoide (Erhöhung der Ausdauerleistungsfähigkeit durch Erhöhung der max. Sauerstoffaufnahme)
    • Fördern die Neubildung von Blutzucker aus Eiweiß
    • Hemmung entzündlicher Prozesse
    • Psychotrope, euphorisierende Wirkung
      • Gefahr:
        • Cushing-Syndrom (körperliche Veränderungen, die durch einen hohen Cortisolspiegel)
        • Verzögerte Wundheilung
        • Wachstumsstörungen
        • Förderung von Osteoporose, Diabetes, Bluthochdruck und Stammfettsucht
        • Veränderungen der Psyche, Depression
  • Cannabinoide (THC)
    • Gesteigerte Wahrnehmung
    • Erhöhter Spannungs- und Erregungszustand
    • Kritikloser gegenüber Gefahren
      • Gefahr:
        • Konjunktivitis, Bronchitis
        • Ataxie, Zittern
        • Vermehrtes Durstgefühl
        • Persönlichkeitsverfall
        • „Einstiegsdroge“
  • Stimulantien (Amphetamine, Kokain)
    • zentrale Stimulation
    • Ermüdungsgefühl verringert sich
    • Selbstvertrauen steigt
    • Konzentrationsvermögen steigt
      • Gefahr:
        • Schwindel
        • Reizbarkeit, Nervosität, Schlafstörungen
        • Blutdrucksteigerung
        • Magersucht
        • Sucht (physisch und psychisch)
        • Persönlichkeitsveränderungen
  • Narkotica (Morphine, Heroin) Andere Analgetica (Schmerzmittel sind erlaubt)
    • Suchtgefahr!
  • Anabolika (Derivate des männlichen Geschlechtshormons Testosteron zur Verbesserung der Kraft und Schnellkraft) bewirken:
    • Zunahme der roten Blutkörperchen
    • Beschleunigen den Aufbau der Muskulatur
      • Gefahr:
        • Sie senken das HDL-Cholesterin (gute Fettstoffwechselwerte)
        • Herzinfarktrisiko steigt
        • Schädigung von Herz, Hoden, Leberzellen
        • Akne
        • psychische Störungen
        • Vorzeitiger Verschluß der Wachstumsfugen
        • Vermännlichung
  • Hormone (sind immer im Körper vorhanden); hierzu gehören:
    • Erythropoetin (EPO)
    • Wachstumshormon (HGH)
    • Somatotropin (steuert Längenwachstum; führt zu Mißbildungen)
    • Corticotropine (ACTH) (regt die Nebennierenrinde an; fördert die Cortisonproduktion; erhöht Infektanfälligkeit)
  • Beta-2-Agonisten (Salbutamol, Clenbuterol)

    Bei systemischer Gabe haben diese anabole Effekte. Lungengesunde haben keinen leistungssteigerndern Effekt. Diese werden als „Asthmasprays“ zur Behandlung von obstruktiven Lungenerkrankungen, allergischem oder Anstrengungsasthma eingesetzt. Hierzu ist eine Ausnahmeregelung erforderlich.

    • Gefahr:
      • Zittern, Nervosität, Schlafstörungen
      • Hypertonie, Tachycardie
      • Kopfschmerzen
      • Fieber
  • Antiöstrogene („Gegenmittel“ bei Anabolikamißbrauch; verhindern Gynäkomastie)
    • Aromatasehemmer (Anastrozol, Testolacton, Formestan)
    • Selektive Östrogen-Rezeptoren-Modulatoren (Raloxifen, Tamoxifen)
    • Andere Substanzen (Clonifen, Cyclofenil)
      • Gefahr:
        • führen zu Amenorrhö und Unfruchtbarkeit
  • Doping-Substanzen zur Verbesserung des Sauerstoff-Angebots und -Transports (Erhöhung der Ausdauerleistungsfähigkeit durch Erhöhung der max. Sauerstoffaufnahme)
    • Bluttransfusionen (Eigenblut, Fremdblut)
    • Erythropoetin (EPO)
    • Künstliche Sauerstoffträger
      • Gefahr:
        • Allergische Reaktionen bis hin zum Schock
        • Hämolyse (Auflösung von Erythrozyten)
        • Steigerung des Hämatokrit und der Blutviskosität; damit seigt die Thrombemboliegefahr
        • Übertragung von Infektionskrankheiten (Hepatitis, HIV etc.)
  • Maskierungsmittel – Beeinträchtigung der Analyseverfahren durch
    • Diuretika
    • Epitestosteron
    • Plasmaexpander (HES)
    • Probenecid
    • Finasterid
  • Sonderfall Nahrungsergänzungsmittel

    Meist synthetisch (chemisch) hergestellt. Nährstoffe wie Vitamine, Mineral- und Ballaststoffe sind in konzentrierter Form implementiert. Es gelten hier die Regelungen des Lebensmittelgesetzes. Physiologische Wirkung oder therapeutischer Nutzen muss nicht nachgewiesen werden. Ungesundes Ernährungsverhalten wird verfestigt. Es besteht zwar eine Kennzeichnungspflicht. Zunehmend werden aber falsche Angaben über Inhaltsstoffe abgedruckt. Wenn Nahrungsergänzungsmittel schon benutzt werden, dann sollten Präparate aus der „Roten Liste“ (Medikamentenverzeichnis) verwendet werden. Zugelassene Inhaltsstoffe:

    • Vitamine und Provitamine
    • Mengen- und Spurenelemente
    • Vitaminoide
    • Fettsäuren und Phospholipide
    • Aminosäuren und Peptide
    • Kohlenhydrate
    • sekundäre Pflanzenstoffe
    • Pflanzenextrakte und tierische Produkte
    • Sonstige

Dopingprävention

Zur Vermeidung der schwerwiegenden Folgen gilt es Prävention auf 2 Ebenen zu praktizieren:

  • personelle Ebene (Verhaltensprävention)
  • strukturelle Ebene (Verhältnisprävention)

Natürlich muss auch die Primärprävention im Vordergrund stehen:

  • Vermittlung von Information
  • Förderung von Lebenskompetenz und Eigenverantwortlichkeit
  • Lebenswelt- und Problemnähe
  • Partizipation der Zielgruppen
  • Vermittlung positiver Botschaften
  • Arbeit mit positiven Leitbildern

Was ist zu tun?

Wegen der weitreichenden gesundheitlichen Folgen gilt es die Sportler und alle mit dem Sport im zusammenhängenden Institutionen genauestens zu informieren. Dies ist möglich mit:

  • Aufklärung der Sportler
  • “Erziehung“ der Erziehenden
  • Mobilisierung der öffentlichen Meinung
  • Sensibilisierung der Medien
  • Schaffen von Vorbildern
  • Ausweitung der Kontrollen
  • Lücken im System schließen
  • Konsequente Bestrafung

Für eine Gesundheit bis ins hohe Alter sollten Sie also das Doping nicht praktizieren. Im Tischtennis macht es eh keinen Sinn. Und das Bierchen nach dem Spiel bereitet uns eh keine Schwierigkeiten.

Quellen:
R.K. Müller Doping – Methoden, Wirkungen, Kontrolle 2004
T. Wörz et all Doping – Aufklärung und Maßnahmen der Prävention 2007
M. Sörös Sp(r)itzenleistungen 2008
A. Singler Doping im Spitzensport 2006
K. Feiden Doping im Sport Wer-Womit-Warum 2002
A. Wollin Doping Der Drang zum Betrug 2007
Fachvortrag von Dr. Martin Deffner beim BTTV-Kongress 2009

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Auslegung der Tischtennisregeln – Darf der Belag vor dem Spiel geföhnt werden?

Auslegung der Tischtennisregeln – Darf der Belag vor dem Spiel geföhnt werden?

Manchmal sieht man vor oder während eines Spieles, dass ein Spieler seinen Schläger föhnt – also thermisch behandelt. Ist die Benutzung eines Föhns zugelassen? Gibt es ggf. bei kalten Hallen Ausnahmen?

In Ziffer 4.7 der Internationalen Tischtennisregeln A ist geregelt: “Das Belagmaterial sollte so verwendet werden, wie es von der ITTF genehmigt wurde, d.h. ohne irgendeine physikalische, chemische oder sonstige Behandlung, welche die Spieleigenschaften, Reibung, Aussehen, Farbe, Struktur, Oberfläche usw. verändert.”. Da sich der Spieler vom Föhnen mehr Griffigkeit und ggf. Tempo verspricht, ist diese Nachbehandlung natürlich nicht gestattet. Es gibt auch keine Ausnahmen bei kalten Hallen. Also liebe Spieler benutzt euren Föhn zukünftig lieber für das wofür er hergestellt wurde: Das Trocknen von Haupthaar und Brusthaartoupets ( :-) natürlich nur bei Männern).

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