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Archiv für den Begriff: Schiedsrichter

Schiedsrichter-Informationen wurden beim BTTV neu gestaltet

Die Schiedsrichter-Informationen wurden beim BTTV neu gestaltet. Mit folgenden Worten hat sich Dr. Torsten Küneth an die Schiedsrichtergilde im Bayerischen Tischtennisverband gewandt:

Liebe Sportfreunde,

nach zweimonatiger Vorarbeit von Nils Rack und mir ist es heute soweit: Die Schiedsrichter-Seite im Internet wurde neu eröffnet und präsentiert sich im neuen Design des BTTV.

Die Adresse www.bttv.de/sr bleibt gleich. Die Seite ist allerdings auch unter ihrer “wirklichen” Adresse, sr.bttv.de, zu erreichen, die im Zuge der Umstellung neu vergeben wurde.

Das neue Layout, welches der BTTV entwickelt hat, bietet auch für die Schiedsrichterseiten viele Vorteile. So kann nun jede Unterseite mit einer direkten Adresse erreicht werden. Zum Beispiel:

Ferner erscheinen die Nachrichten in einem neuen, bebilderten Layout, das sowohl ihre Erstellung als auch das Lesen bedeutend einfacher macht. Und nicht zuletzt lassen sich Informationen insgesamt aufgelockerter darstellen und auch ohne große technische Kenntnisse auf die Seite bringen, so dass die Pflege einfacher wird.

Das ein oder andere Detail ist noch nicht aus der alten Seite übernommen, weshalb diese unter http://213.252.18.20/sr/ noch bis Jahresende verfügbar sein wird. Ich werde natürlich diese Dinge noch abarbeiten. Trotzdem bin ich schon jetzt dankbar für Hinweise, was noch fehlt, nicht optimal dargestellt ist, gelöscht werden kann oder grundsätzlich neu aufgenommen werden sollte. Auch Bildmaterial ist jederzeit herzlich willkommen.

Ich denke, dass wir damit erneut einen großen Schritt nach vorne in unserer Öffentlichkeitsarbeit getan haben und freue mich auf die weitere Betreuung dieser Website.

Mit sportlichen Grüßen
Dr. Torsten Küneth

Quelle: E-Mail-Weiterleitung von Gerhard Trautwein vom 27.03.2010

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Doping im Tischtennis

Doping ist im Tischtennis eigentlich kein Thema, da vorsätzliches Doping dem Sportler wenig bringt. Der Sport ist hinsichtlich der Ansprüche an Reaktion, Schnellkraft und Ausdauer einfach zu vielseitig, als ob Doping da helfen könnte. Insbesondere entscheidet beim Tischtennis immer noch Technik, Spieltaktik und Psychologie über Sieg und Niederlage. Dies ist auch der Grund, warum man bisher sehr wenig bis kaum von Dopingfällen gehört hat. Natürlich treffen die Anti-Doping-Maßnahmen nur Spitzensportler. Denn wer sich auf höchster deutscher Ebene oder auch international messen will, muss sich auf Doping-Kontrollen einstellen. Die betroffenen Sportler werden sicherlich – wie auch in anderen Sportarten – von erfahrenen Ärzten beraten, um eine unbeabsichtigte Einnahme von verbotenen Substanzen durch Nahrung, Nahrungsergänzungsmittel oder Medikamente zu vermeiden.

Anti-Doping-KontrolleNatürlich hat auch der Deutschen Tischtennis-Bund seine Ordnungen und Satzungen entsprechend angepasst und hat sich satzungsgemäß gegen das Doping ausgesprochen. Die Anti-Doping-Bestimmungen richten sich nach der Anti-Doping-Ordnung des DTTB sowie dem NADA-Code. Die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) ist die für die Dopingbekämpfung in Deutschland zuständig und setzt die Vorgaben des World-Anti-Doping Code der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) national um. Doch was versteht man eigentlich unter Doping. Hier haben sich die Definitionen im Laufe der Zeit verändert.

Doping-Definitionen im Wandel:

1952 DSB:
„ Die Einnahme eines jeden Medikaments – ob es wirksam ist oder nicht – mit der Absicht der Leistungssteigerung während des Wettkampfes ist als Doping zu bezeichnen.“

1963 Europarat:
„ Doping ist die Verabreichung oder der Gebrauch körperfremder Substanzen in jeder Form und physiologischer Substanzen in abnormaler Form oder auf abnormalem Weg an gesunde Personen mit dem einzigen Ziel, der künstlichen und unfairen Steigerung der Leistung im Wettkampf“

1967 IOC:
„ Doping besteht aus:

  1. der Verwendung von Substanzen aus den verbotenen pharmakologischen Wirkstoffgruppen und/oder
  2. der Anwendung verbotener Methoden“

1999 IOC:
„ Als Doping gilt:

  1. Die Anwendung eines Hilfsmittels (Wirkstoff oder Methode), das potentiell schädlich für die Gesundheit von Sportlern/Sportlerinnen ist und/oder deren Leistung steigern kann, oder
  2. die Existenz eines verbotenen Wirkstoffes im Körper eines Sportlers/ einer Sportlerin oder der Nachweis der Anwendung eines verbotenen Wirkstoffs oder einer verbotenen Methode.“

2003 WADA:
„ Artikel 1: Definition des Begriffs Doping als das Vorliegen eines oder mehrerer der nachfolgend in Artikel 2.1 bis 2.8 festgelegten Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen

Artikel 2: Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen

  • 2.1 Vorhandensein eines verbotenen Wirkstoffs, seiner Metaboliten oder Marker in den Körpergewebs- oder –flüssigkeitsproben eines Athleten
  • 2.2 Anwendung oder der Versuch der Anwendung eines verbotenen Wirkstoffs/Methode
  • 2.3 Weigerung/Unterlassen/Versuch des Entziehens einer angekündigten Probeentnahme
  • 2.4 Verstoß gegen Vorschriften über die Verfügbarkeit des Athleten für Trainingskontrollen
  • 2.5 (Versuchte) Unzulässige Einflußnahme auf einen Teil des Dopingkontrollverfahrens
  • 2.6 Besitz verbotener Wirkstoffe oder Methoden
  • 2.7 Handeln mit verbotenen Wirkstoffen oder Methoden
  • 2.8 Beihilfe, Unterstützung, Anleitung, Anstiftung oder Verschleierung bei einem Verstoß“

Was verführt einen Sportler zum Doping?

Geschieht Doping im Breitensport eher unbewusst (z.B. Asthmaspray bei einem Asthmakranken) so gibt es im Leistungssport verschiedene Ansätze, die für den Sportler interessant sein könnten. So stehen Sportler anderer Sportarten bei denen Kraft und Ausdauer im Vordergrund stehen (z.B. Radsport, Leichtathletik, Schwimmen, etc.) unter einem außerordentlichen Leistungsdruck. Um in der Weltspitze bestehen zu können, die Leistungsansprüche von Funktionären, Trainern, Managern, Sponsoren und Medien erfüllen zu können, stehen die Sportler in einem enormen Erfolgsdruck. Und ohne Erfolg ist im Radsport die berufliche Existenz und in anderen Sportarten die Sportförderung durch den DSOB gefährdet. Und der sportliche Ruhm sichert durch Werbeveträge, etc. schließlich die Existenz! Wenn man verletzt ist will man ggf. die Rekonvaleszenz beschleunigen, um nach einer Verletzung schneller wieder fit zu werden. Zum Glück kommen diese Überlegungen durch die eingangs geschilderten Faktoren im Tischtennis nicht in Betracht.

Dopingmöglichkeiten

Im Sport gibt es je nach Sportart unterschiedlich interessante Dopingmöglichkeiten. So sind u.a. folgende Dopingarten verboten:

  • Betablocker (Fördern Konzentration und innere Ruhe)
  • Alkohol -im Wettkampf (z.B. beimMotorsport oder Schießsport, um eine ruhigere Hand zu bekommen)
  • Glucokortikoide (Erhöhung der Ausdauerleistungsfähigkeit durch Erhöhung der max. Sauerstoffaufnahme)
    • Fördern die Neubildung von Blutzucker aus Eiweiß
    • Hemmung entzündlicher Prozesse
    • Psychotrope, euphorisierende Wirkung
      • Gefahr:
        • Cushing-Syndrom (körperliche Veränderungen, die durch einen hohen Cortisolspiegel)
        • Verzögerte Wundheilung
        • Wachstumsstörungen
        • Förderung von Osteoporose, Diabetes, Bluthochdruck und Stammfettsucht
        • Veränderungen der Psyche, Depression
  • Cannabinoide (THC)
    • Gesteigerte Wahrnehmung
    • Erhöhter Spannungs- und Erregungszustand
    • Kritikloser gegenüber Gefahren
      • Gefahr:
        • Konjunktivitis, Bronchitis
        • Ataxie, Zittern
        • Vermehrtes Durstgefühl
        • Persönlichkeitsverfall
        • „Einstiegsdroge“
  • Stimulantien (Amphetamine, Kokain)
    • zentrale Stimulation
    • Ermüdungsgefühl verringert sich
    • Selbstvertrauen steigt
    • Konzentrationsvermögen steigt
      • Gefahr:
        • Schwindel
        • Reizbarkeit, Nervosität, Schlafstörungen
        • Blutdrucksteigerung
        • Magersucht
        • Sucht (physisch und psychisch)
        • Persönlichkeitsveränderungen
  • Narkotica (Morphine, Heroin) Andere Analgetica (Schmerzmittel sind erlaubt)
    • Suchtgefahr!
  • Anabolika (Derivate des männlichen Geschlechtshormons Testosteron zur Verbesserung der Kraft und Schnellkraft) bewirken:
    • Zunahme der roten Blutkörperchen
    • Beschleunigen den Aufbau der Muskulatur
      • Gefahr:
        • Sie senken das HDL-Cholesterin (gute Fettstoffwechselwerte)
        • Herzinfarktrisiko steigt
        • Schädigung von Herz, Hoden, Leberzellen
        • Akne
        • psychische Störungen
        • Vorzeitiger Verschluß der Wachstumsfugen
        • Vermännlichung
  • Hormone (sind immer im Körper vorhanden); hierzu gehören:
    • Erythropoetin (EPO)
    • Wachstumshormon (HGH)
    • Somatotropin (steuert Längenwachstum; führt zu Mißbildungen)
    • Corticotropine (ACTH) (regt die Nebennierenrinde an; fördert die Cortisonproduktion; erhöht Infektanfälligkeit)
  • Beta-2-Agonisten (Salbutamol, Clenbuterol)

    Bei systemischer Gabe haben diese anabole Effekte. Lungengesunde haben keinen leistungssteigerndern Effekt. Diese werden als „Asthmasprays“ zur Behandlung von obstruktiven Lungenerkrankungen, allergischem oder Anstrengungsasthma eingesetzt. Hierzu ist eine Ausnahmeregelung erforderlich.

    • Gefahr:
      • Zittern, Nervosität, Schlafstörungen
      • Hypertonie, Tachycardie
      • Kopfschmerzen
      • Fieber
  • Antiöstrogene („Gegenmittel“ bei Anabolikamißbrauch; verhindern Gynäkomastie)
    • Aromatasehemmer (Anastrozol, Testolacton, Formestan)
    • Selektive Östrogen-Rezeptoren-Modulatoren (Raloxifen, Tamoxifen)
    • Andere Substanzen (Clonifen, Cyclofenil)
      • Gefahr:
        • führen zu Amenorrhö und Unfruchtbarkeit
  • Doping-Substanzen zur Verbesserung des Sauerstoff-Angebots und -Transports (Erhöhung der Ausdauerleistungsfähigkeit durch Erhöhung der max. Sauerstoffaufnahme)
    • Bluttransfusionen (Eigenblut, Fremdblut)
    • Erythropoetin (EPO)
    • Künstliche Sauerstoffträger
      • Gefahr:
        • Allergische Reaktionen bis hin zum Schock
        • Hämolyse (Auflösung von Erythrozyten)
        • Steigerung des Hämatokrit und der Blutviskosität; damit seigt die Thrombemboliegefahr
        • Übertragung von Infektionskrankheiten (Hepatitis, HIV etc.)
  • Maskierungsmittel – Beeinträchtigung der Analyseverfahren durch
    • Diuretika
    • Epitestosteron
    • Plasmaexpander (HES)
    • Probenecid
    • Finasterid
  • Sonderfall Nahrungsergänzungsmittel

    Meist synthetisch (chemisch) hergestellt. Nährstoffe wie Vitamine, Mineral- und Ballaststoffe sind in konzentrierter Form implementiert. Es gelten hier die Regelungen des Lebensmittelgesetzes. Physiologische Wirkung oder therapeutischer Nutzen muss nicht nachgewiesen werden. Ungesundes Ernährungsverhalten wird verfestigt. Es besteht zwar eine Kennzeichnungspflicht. Zunehmend werden aber falsche Angaben über Inhaltsstoffe abgedruckt. Wenn Nahrungsergänzungsmittel schon benutzt werden, dann sollten Präparate aus der „Roten Liste“ (Medikamentenverzeichnis) verwendet werden. Zugelassene Inhaltsstoffe:

    • Vitamine und Provitamine
    • Mengen- und Spurenelemente
    • Vitaminoide
    • Fettsäuren und Phospholipide
    • Aminosäuren und Peptide
    • Kohlenhydrate
    • sekundäre Pflanzenstoffe
    • Pflanzenextrakte und tierische Produkte
    • Sonstige

Dopingprävention

Zur Vermeidung der schwerwiegenden Folgen gilt es Prävention auf 2 Ebenen zu praktizieren:

  • personelle Ebene (Verhaltensprävention)
  • strukturelle Ebene (Verhältnisprävention)

Natürlich muss auch die Primärprävention im Vordergrund stehen:

  • Vermittlung von Information
  • Förderung von Lebenskompetenz und Eigenverantwortlichkeit
  • Lebenswelt- und Problemnähe
  • Partizipation der Zielgruppen
  • Vermittlung positiver Botschaften
  • Arbeit mit positiven Leitbildern

Was ist zu tun?

Wegen der weitreichenden gesundheitlichen Folgen gilt es die Sportler und alle mit dem Sport im zusammenhängenden Institutionen genauestens zu informieren. Dies ist möglich mit:

  • Aufklärung der Sportler
  • “Erziehung“ der Erziehenden
  • Mobilisierung der öffentlichen Meinung
  • Sensibilisierung der Medien
  • Schaffen von Vorbildern
  • Ausweitung der Kontrollen
  • Lücken im System schließen
  • Konsequente Bestrafung

Für eine Gesundheit bis ins hohe Alter sollten Sie also das Doping nicht praktizieren. Im Tischtennis macht es eh keinen Sinn. Und das Bierchen nach dem Spiel bereitet uns eh keine Schwierigkeiten.

Quellen:
R.K. Müller Doping – Methoden, Wirkungen, Kontrolle 2004
T. Wörz et all Doping – Aufklärung und Maßnahmen der Prävention 2007
M. Sörös Sp(r)itzenleistungen 2008
A. Singler Doping im Spitzensport 2006
K. Feiden Doping im Sport Wer-Womit-Warum 2002
A. Wollin Doping Der Drang zum Betrug 2007
Fachvortrag von Dr. Martin Deffner beim BTTV-Kongress 2009

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Schiedsrichter Neulingslehrgänge 2010

31.03.2010
17.04.2010
5.06.2010bis6.06.2010

Werde Schiedsrichter! Aber warum?

  • Deutschlands beste Nachwuchsspieler vor dem Aufschlag in die Augen sehen und deren Anspannung fühlen.
  • Bei den bayerischen oder süddeutschen Meisterschaften mittendrin und als Schiedsrichter(in) ganz nah dran sein, wenn die Entscheidung fällt.
  • Wie ist das mit der Wechselmethode (Zeitspiel)?
  • Wer bestimmt eigentlich beim Doppel im Entscheidungssatz den Aufschläger?
  • Zählt der Punkt wenn der Rückschläger den Ball ordnungsgemäß trifft und dabei die Netzhalterung außen berührt, ohne sie aber zu verschieben?

Tischtennis macht Spaß. Wir spielen wie alle Sportarten nach klaren Regeln. Deshalb braucht unser Sport Begeisterte, die ihm zur Einhaltung der gültigen Regeln verhelfen. Die Bezirke im BTTV brauchen Spieler und Interessierte, die sich zum geprüften Schiedsrichter ausbilden lassen wollen.

Mit einem geringen Aufwand an Zeit könnt Ihr Euch mit dem Regelwerk vertraut machen und – bei Interesse – zum geprüften Schiedsrichter ausbilden lassen. Mitmachen kann jeder, der mindestens 15 Jahre alt und im Verein gemeldet ist. Für Auskünfte stehe ich gerne zur Verfügung. Wir sehen uns!

Die Ausschreibung/Einladung zum Schiedsrichter Neulingslehrgang im PDF-Format: Schiedsrichter Neulingslehrgänge 2010

Anmeldeschluss bis Ende März

Mit sportlichem Gruß
Gerhard Trautwein
BTTV – Bezirk Unterfranken
Bezirksschiedsrichterobmann
Gerhard Trautwein
Nürnberger Strasse 10
97292 Uettingen
Tel: 09369/9816861
Fax: 09369/9816863
E-Mail: g.trautwein@freenet.de

An alle Spieler die sich für die Bezirksschiedsrichterausbildung interessieren.

Den Aufschlag auf seine Korrektheit prüfen – zu wissen wo die freie Hand nach dem Hochwerfen des Balles hin muss, bzw. wo sie „nicht bleiben darf“ – den Betreuern ganz klar die Grenzen des erlaubten Coaching aufzeigen – den Spieler vor unsportlichen Attacken des Gegners schützen – Fragen eines Spielers oder Funktionärs in Bezug auf die Tischtennisregeln beantworten.

Allein diese wenigen Beispiele aus dem Aufgabenbereich eines Schiedsrichters, bzw. einer Schiedsrichterin zeigen, wie wichtig es für unseren Sport ist, Spieler und Schiedsrichter zu haben, die in
Sachen Regelwerk auf dem Laufenden sind.

„Beim Rückschlag während des Ballwechsels trifft der Spieler A mit dem Handrücken der Schlägerhand den Ball. Spieler B unterbricht daraufhin den Ballwechsel und reklamiert den Punkt für sich. Wie entscheidet der Schiedsrichter?“

Spieler, denen es genügt bis 11 zählen zu können, stehen spätestens hier vor der mühsamen Diskussion mit ihrem Gegner. Für solche und viele ähnliche Situationen braucht unser Sport, was auch jede andere, ernstzunehmende Sportart benötigt: qualifizierte Schiedsrichter und Schiedsrichterinnen.

Die unterfränkische Schiedsrichtergruppe umfasst derzeit rund 60 Mitglieder (davon 5 Frauen). Diese Zahl, könnte man meinen, sei doch hoch und ausreichend. Doch die Zahl der derzeit aktiven
männlichen und weiblichen Schiedsrichter ist zu gering um bei allen Begegnungen der Landesliga aufwärts und zu Turnieren neutrale Oberschiedsrichter (innen) einsetzen zu können.

Eingesetzt werden Bezirksschiedsrichter und Bezirksschiedsrichterinnen überwiegend bei Landesliga- und Rundenspielen der Bayernliga, gelegentlich auch bei Oberliga- und Regionalligaspielen.

Von geprüften Bezirksschiedsrichtern werden in einem Zeitraum von zwei Jahren mindestens vier Schiedsrichtereinsätze erwartet. Außerdem muss jährlich ein Fortbildungslehrgang besucht werden, der über aktuelle Regeländerungen informiert, an einem Abend zentral stattfindet und rund 2 bis 3 Stunden dauert.

Obwohl die SR Tätigkeit ehrenamtlich ist, erhält der oder die eingesetzte Schiedsrichter(in),eine Aufwandsentschädigung. Bei Mannschaftskämpfen sind dies:

  • 10,- € bei Einsätzen in der Landesliga und Bayernliga
  • 12,- € bei Einsätzen in der Oberliga und Süddeutsche Regionalliga

Fahrtkosten werden nach der Reisekostenordnung abgerechnet und mit 0,26 € pro gefahrenen Kilometer vergütet.

Im Laufe der Ausbildung und nach mehreren Einsätzen gewinnt der Eine oder Andere Interesse daran sich weiterzubilden und kann dann in der Hierarchie der Schiedsrichter aufsteigen zum Verbandsschiedsrichter und Verbandsschiedsrichterin (Einsatz als Schiedsrichter am Tisch in der 2. Bundesliga sowie als Oberschiedsrichter bei Begegnungen der süddeutschen Regionalliga) und zum
(zur) nationalen Schiedsrichter(in) (Leitung einer Bundesligabegegnung und Einsatz bei nationalen Meisterschaften).

Allen interessierten Sportkameradinnen und Sportkameraden ab 15 Jahre, die sich Grundkenntnisse im Tischtennis-Regelwerk aneignen und die Schiedsrichter-Lizenz erwerben möchten, wird die Möglichkeit
geboten – kostenfrei an einem Lehrgang teilzunehmen.

Schiedsrichter-Lehrgang A (Ein – Tageslehrgang) und ein Schiedsrichter-Lehrgang B, (Zwei – Tageslehrgang)

Diese finden in 2010 am Samstag 17. April 2010 (Teil A) und am Samstag 05. und Sonntag 06. Juni 2010 (Teil B) – beide in 97855 Rettersheim in Unterfranken statt.

Falls noch Fragen, welcher Art auch immer, offen sein sollten, so könnt Ihr mich gerne ansprechen oder an – „mailen“.

Übrigens, hier die Antwort auf die Frage, wie der Schiedsrichter in oben genanntem Spiel entscheidet:

Der Rückschlag von Spieler A war regelgerecht. Er erhält den Punkt.

Mit sportlichem Gruß
Gerhard Trautwein

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TSP Schiedsrichtertasche

Für Spieler gibt es bereits viele Materialien zu erwerben. Doch was benötigt ein Schiedsrichter? Mit einer Netzlehre, Stoppuhr und gelben bzw. roten Karten ist es doch nicht getan?

tischtennis/landkreis-hassberge/”title=”Hassberge” >hassberge.de/tischtennis/bttv/”title=”BTTV” >bttv-kreis-hassberge.de/bilder-uploads/2009/04/tsp-schiedsrichtertasche.jpg”>TSP SchiedsrichtertascheIn Zusammenarbeit mit Unparteiischen und dem TTVWH hat die Firma TSP eine Schiedsrichtertasche entwickelt. Durch eine handliche, schwarze Umhängetasche mit kleinem Tragegriff sowie Schulterriemen (Größe im geschlossenen Zustand: 20 cm x 25 cm x 5 cm) hat der Schiedsrichter alle für seine Arbeit nützlichen Dinge immer griffbereit.

In der eingenähten Außentasche mit Reißverschluss ist Platz für Unterlagen bis DIN A5. Die Tasche beinhaltet:

  • Netzlehre
  • Schere
  • Kugelschreiber
  • Kreidestift (in separatem Plastikbehältnis)
  • je zwei rote, gelbe und weiße Karten
  • leere Safebox für 3 Bälle
  • ca. 10 Sicherheitsnadeln
  • Stoppuhr
  • Thermometer
  • Wählmarke für die Aufschlagswahl
  • kleine Wasserwaage
  • Maßband auf 3m ausziehbar
  • sowie ein zusätzliches Fach für sonstiges Zubehör.

Hier fehlt eigentlich nur noch eine Messlupe zur Bestimmung der Belagstärke eines Tischtennisbelags (wird eigentlich auch schon von TSP angeboten!) und ein Luxmesser für die Bestimmung der Lichtstärke der Spiellokals.

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Tischtennisregeln – Regel-Quiz

Regel-Quiz – Testen Sie Ihre Regelsicherheit!

Hier kommen 13 Fragen, die es in sich haben. Immer nur eine Antwort ist richtig – und trösten Sie sich: Acht richtige Antworten sind schon gut:

1. Der Schiedsrichter kann einen Spieler wegen eines zweifelhaften Aufschlags verwarnen, ohne ihm einen Punkt abzuerkennen,…
a) einmal je Spiel;
b) mehrfach je Spiel, falls die Gründe für den Zweifel unterschiedlich sind;
c) einmal je Satz;
d) mehrfach je Satz, falls die Gründe für den Zweifel unterschiedlich sind;
e) überhaupt nicht.

2. Ein Spieler verliert automatisch einen Punkt, wenn der Ball im Spiel…
a) die Finger seiner Schlägerhand berührt;
b) den Griff seines Schlägers berührt;
c) seinen Schläger berührt, nachdem er die Spielfläche passiert hat, ohne diese zu berühren;
d) eine Seite seines Schlägers berührt, die keinen Belag hat;
e) seine freie Hand berührt, nachdem er die Spielfläche passiert hat, ohne diese zu berühren.

3. Während der Ball im Spiel ist, verliert der Spieler automatisch einen Punkt, wenn…
a) sein Schläger die Spielfläche berührt;
b) seine freie Hand die Spielfläche berührt;
c) seine Schlägerhand die Spielfläche berührt;
d) seine Brille auf die Spielfläche fällt;
e) sein Schläger auf die Spielfläche fällt.

4. Zu Beginn des Aufschlags muss sich…
a) die gesamte freie Hand des Aufschlägers hinter seiner Grundlinie befinden;
b) der Ball hinter der Grundlinie des Aufschlägers befinden;
c) der gesamte Körper des Aufschlägers hinter seiner Grundlinie befinden;
d) der Schläger vor dem Körper des Aufschlägers befinden;
e) der gesamte Schlägerarm des Aufschlägers hinter seiner Grundlinie befinden.

5. Beim Aufschlag muss der Ball…
a) in einem beliebigen Winkel innerhalb von 45 Grad zur Senkrechten hochgeworfen werden;
b) innerhalb der Verlängerung der Seitenlinien geschlagen werden;
c) nach dem Aufsteigen durch das Hochwerfen im Herabfallen geschlagen werden;
d) mindestens 10 cm aus der freien Hand des Aufschlägers aufsteigen;
e) vor dem Körper des Aufschlägers geschlagen werden.

6. Das Tragen von Trainingsanzügen ist…
a) in der Einspielzeit erlaubt;
b) in der Einspielzeit nicht erlaubt;
c) in der Einspielzeit nur mit Genehmigung des Schiedsrichters erlaubt;
d) in der Einspielzeit nur mit Genehmigung des Oberschiedsrichters erlaubt;
e) überhaupt nicht erlaubt.

7. Ein Spieler, der in einem Mannschaftskampf zwei- oder mehrmals hintereinander antreten muss, kann…
a) keine gesonderte Pause verlangen;
b) eine Pause von zwei Minuten verlangen;
c) eine Pause von drei Minuten verlangen;
d) eine Pause von fünf Minuten verlangen;
e) eine Pause von zehn Minuten verlangen.

8. Ein Spieler berührt während eines Ballwechsels mit seinem Schläger einen der Netzpfosten…
a) Der Ballwechsel wird fortgesetzt.
b) Der Gegner erzielt einen Punkt.
c) Der Spieler erzielt einen Punkt.
d) Der Ballwechsel wird unterbrochen und wiederholt.
e) Der Oberschiedsrichter ist zu verständigen.

9. Der Ball darf während der gesamten Aufschlagphase nicht verdeckt sein für…
a) den Rückschläger;
b) den Schiedsrichter;
c) den Schiedsrichter und den Schiedsrichter-Assistenten,
d) den Rückschläger und den Schiedsrichter;
e) den Rückschläger, den Schiedsrichter und den Schiedsrichter-Assistenten.

10. Während der (erlaubten) Pausen in einem Individualspiel dürfen die Spieler ihren Schläger grundsätzlich…
a) mit einem neuen Belag versehen;
b) frischkleben;
c) wechseln;
d) mit zu ihrem Betreuer nehmen;
e) nicht vom Tisch nehmen.

11. Einem Spieler geht während des Spiels ein Schuh kaputt – ein Ersatzschuh ist nicht verfügbar; der Spieler darf…
a) lediglich mit Socken weiterspielen;
b) lediglich barfuß weiterspielen;
c) entscheiden, ob er mit Socken oder barfuß weiterspielen will;
d) ohne Schuhe überhaupt nicht weiterspielen;
e) eine (erlaubte) Pause zum Besorgen von Ersatzschuhen einlegen.

12. Beim Schlag während des Ballwechsels trifft der Spieler mit dem Handrücken der Schlägerhand den Ball…
a) Der Ballwechsel wird fortgesetzt.
b) Der Gegner erzielt einen Punkt.
c) Der Spieler erzielt einen Punkt.
d) Der Ballwechsel wird unterbrochen und wiederholt.
e) Der Oberschiedsrichter ist zu verständigen.

13. Beim Aufschlag berührt der Ball nach dem Auftreffen auf der eigenen Spielfläche das Netz und wird dann vom Gegner über seiner Spielfläche aufgehalten…
a) Der Ballwechsel wird fortgesetzt.
b) Der Gegner erzielt einen Punkt.
c) Der Spieler erzielt einen Punkt.
d) Der Ballwechsel wird unterbrochen und wiederholt.
e) Der Oberschiedsrichter ist zu verständigen.

Zur Auflösung des Regel-Quiz 2009

Quelle: Zeitschrift Tischtennis – Ausgabe Januar 2009

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Auflösung zum Regel-Quiz 2009

Auflösung zum Regel-Quiz:

1a, 2d, 3b, 4b, 5c, 6a, 7d, 8b, 9a, 10e, 11d, 12a, 13d (zurück zum Regel-Quiz 2009)

Trösten Sie sich: Acht richtige Antworten sind schon gut! Haben Sie Lunte gerochen und wollen sich in Sachen Regelfragen weiterbilden? Werden Sie Schiedsrichter! Nähere Infos finden Sie unter:

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Frischklebeverbot – Messgerät für die Belagstärke

Wie schon in einigen Artikeln (Frischklebeverbot – Betrachtungen von Sportdirektor Dirk Schimmelpfennig, Frischklebeverbot – Manipulationen zur neuen Saison?) beschrieben, gibt es große Probleme bei der Kontrolle des Frischklebeverbots. Nachdem das enez-Testgerät zumindest im Profibereich viele Sportler vom Frischkleben abgehalten hat, so sind wohl viele Spitzensportler dazu übergegangen den Belag zu tunen. Entsprechende Verdachtsäußerungen wurden bei den Europameisterschaften 2008 vom deutschen Bundestrainer bereits klar formuliert.

Messgerät für die Belagstärke eines TischtennisbelagsNeben den früher von den Tischtennisfirmen angebotenen Mitteln, haben sich leider auch Grillanzünder sowie Lampenöl als Tuner herausgestellt. Da diese geruchlos (sehr geringer Gasdruck) sind, hat der Schiedsrichter hier auch mit dem enez-Testgerät keine Chance die Manipulation aufzudecken. Bis zur Entwicklung besserer Gasdruck-Messgeräte versucht die ITTF nun mit der Messung der Belagdicke den Betrügern auf die Schliche zu kommen. Und zwar geht man davon aus, dass sich getunte Beläge vollsaugen und damit dicker werden.

Messlupe von TSP - Messgerät für die Belagstärke eines TischtennisbelagsÜberschreitet ein Belag somit die maximale Dicke von 4,0 mm, so ist dies ein Indiz für die Manipulation. Der Spieler erhält die Möglichkeit auf einen Ersatzschläger zurück zu greifen. Peinlich wird es nur wie im Fall Crisan, wenn der Spieler dann trotzdem mit dem “manipulierten” Schläger antritt und dies nach dem Spiel festgestellt wird. Zieht dann der Verlierer in die nächste Runde ein, so ist dies für den Zuschauer nicht mehr nachvollziehbar.

Hört man Expertenmeinungen, so muss man deutlich mehr Geld investieren, um verlässliche Messgeräte zu erhalten, mit denen ggf. auch Tuner nachgewiesen werden können. Da kommt man schnell an Kosten im fünf- bis sechsstelligen Bereich. Nur kann sich diese Messgeräte wohl selbst die ITTF kaum leisten können.

Hier ist die Materialkommission der ITTF in einem Dilemma! Man hat den Auftrag das Frischkleben und Tunen zu kontrollieren und den Missbrauch nachzuweisen. Nur verlässliche Geräte gibt es hierzu nicht. Mit dem Messgerät für die Bestimmung der Belagdicke kann man aktuell nur einen Manipulationsverdacht hegen und den betroffenen Schläger aus dem Spielbetrieb nehmen. Das Verbot von Grillanzündern und Lampenöl kann die ITTF dauerhaft nicht durchsetzen. Solange den Spielern keine Strafen drohen und ein Ersatzschläger benutzt werden kann, so werden die Profis ihr Tuning soweit perfektionieren, dass ein Fehlgriff wie bei Adrian Crisan kaum noch zu erwarten ist. Und wie üblich, werden sich ambitionierte “Hobbysportler” das ganze abschauen. Nur hat dies noch mit sauberen Sport zu tun?

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Schiedsrichter Neulingslehrgänge 2009

22.03.2009
23.05.2009bis24.05.2009

Die bayerische Schiedsrichtervereinigung braucht dringend mehr Schiedsrichter für die Sportart Tischtennis um die vielfältigen Aufgaben im Turnier- und Mannschaftssport im Tischtennissport zu bewältigen. Deshalb bietet der BTTV-Bezirk Oberfranken, sowie der BTTV-Bezirk Niederbayern jeweils einen Schiedsrichter Neulingslehrgang an.

Interessenten aus Unterfranken sollten mit Bezirksschiedsrichterobmann (BSRO) Gerhard Trautwein Kontakt aufnehmen. Da diese Veranstaltungen auch von einer Mindestteilnehmerzahl abhängig sind, wird um Anmeldung bzw. Kontaktaufnahme bis spätestens 15. März 2009 gebeten.

Die Ausschreibung/Einladung zum Schiedsrichter Neulingslehrgang im PDF-Format: Schiedsrichter Neulingslehrgänge 2009

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Umsetzung des Verbots von Tunern und Boostern sowie des Frischklebeverbots (Kleberegelung) durch ITTF und DTTB

Es ist ja hinreichend bekannt, dass das Frischkleben sowie die Verwendung von Tunern und Boostern verboten wurden. Bei den Olympischen Spielen hat das Materialkomitee der ITTF dies nochmals ausdrücklich bekräftigt und fordert die Mitgliedsverbände zur Einhaltung dieser Regelgung auf.

So werden beim DTTB Kontrollen auf schädliche flüchtige Lösungsmittel mit dem von der ITTF anerkannten enez-Testgerät durchgeführt. Neben den Lösungsmitteltests werden auch Messungen der Belagdicke vorgenommen. Dabei dürfen die Beläge maximal 4,0 mm dick sein.

Kontrollen sollen vor den Spielen durchgeführt werden, so dass der Schläger noch einmal gewechselt werden kann, sofern er diese nicht passiert. Kontrollen nach den Spielen gibt es in der Regel nur, wenn konkrete Verdachtsmomente vorliegen. Ein Positivtest würde dann zum Verlust dieses einen Spieles führen. Gleiches gilt bei einem positiven Test vor dem Spiel, wenn der betroffene Spieler sich weigert, den Schläger zu wechseln oder der Ersatzschläger ebenfalls positiv getestet wird.

Grundsätze für die Klebekontrollen:

  • Die Kontrollen werden stichprobenartig durchgeführt.
  • Die Auswahl der zu testenden Schläger nach dem Zufallsprinzip erfolgt durch den Oberschiedsrichter/eingesetzten Kontrolleur.
  • Die Kontrollen finden ausnahmslos im jeweiligen Spielraum (der Box), möglichst vor dem Einspielen, statt.
  • Der betroffene Spieler muss den Test verfolgen.
  • Ein negativ getesteter Schläger bleibt auf dem Spieltisch liegen, damit er nicht ausgewechselt werden kann.
  • Ein positiv getesteter Schläger wird nicht konfisziert, er verbleibt beim Spieler bzw. muss ausgewechselt werden. (Das ist nur einmal möglich; der Reserveschläger wird auch getestet.)

Ist bei einem Mannschaftsspiel kein Kontrolleur anwesend und es wird ein Verstoß gegen die Kleberegelungen feststellt, sollte der Mannschaftsführer einen Protest auf dem Spielberichtsbogen vermerken. Der Spielleiter muss sich dann damit beschäftigen und könnte zu einem der nächsten Spiele einen Kontrolleur entsenden.

Das DTTB-Klebeverbot in umschlossenen Räumen endet am 31.08.2008, da gesundheitsschädliche Kleber zukünftig nicht mehr verwendet werden dürfen. Weiterhin – für viele Spieler nicht nachvollziehbar – ist das Kleben mit Flüssigklebern (ohne schädliche flüchtige Lösungsmittel) ausschließlich in dafür eingerichteten Kleberäumen zulässig. Flüssigkleber dürfen nirgendwo sonst in der Austragungsstätte verwendet werden. Hierzu gehört das gesamte Spielgebäude sowie das Gelände, auf dem das Gebäude steht, einschließlich Eingangsbereich, Parkplatz und ähnliche Einrichtungen!

Wird ein Spieler beim Kleben mit Flüssigklebern (ohne schädliche flüchtige Lösungsmittel) außerhalb des ausgewiesenen Kleberaumes erwischt, so erteilt ihm der Oberschiedsrichter eine förmliche Verwarnung. Im Wiederholungsfall kann der Oberschiedsrichter Disziplinarmaßnahmen anordnen (ITTF-Regel B 3.1.2.12).

Zum Kleben der Beläge sind folgende Punkte zu beachten:

  • Es liegt in der Verantwortlichkeit jedes Spielers zu gewährleisten, dass Schlägerbeläge mit Klebstoffen auf dem Schlägerblatt befestigt werden, die keine schädlichen flüchtigen Lösungsmittel enthalten.
  • Lüften Sie Ihren neuen Belag außerhalb der Plastikumhüllung mindestens 72 Stunden, bevor Sie ihn kleben.
  • Verwenden Sie nur Kleber auf Wasserbasis oder Klebefolien (PSA). Führen Sie nach Möglichkeit stets einen Reserveschläger mit sich.
  • Das Belagmaterial sollte so verwendet werden, wie es von der ITTF genehmigt wurde, d.h. ohne irgendeine physikalische, chemische oder sonstige Behandlung, welche die Spieleigenschaften, Reibung, Aussehen, Farbe, Struktur, Oberfläche usw. verändert
  • Dies bedeutet, dass für Tuner und Booster ein absolutes Verbot besteht. Auch wenn sich in manchen Foren viele Spieler sicher fühlen, dass dies nicht nachgewiesen werden kann, so ist sich die ITTF sicher auch diese Manipulationen mit den Testgeräten der neuesten Generation erkennen zu können. Und zudem: Denken Sie an Ihre Gesundheit!

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Test von Schlägern auf schädliche, flüchtige Lösungsmittel ab der Spielzeit 2008/2009

Der Vorstand Sport des Bayerischen Tischtennis-Verbandes teilt auf der Internetseite des Verbands zum Thema „Tests von Schlägern mit lösungsmittelhaltigen Stoffen“ folgendes mit:

  1. Ab der Saison 2008/09 werden in allen Ligen auf Verbandsebene stichprobenartig Tests durchgeführt. Aus allen Spielen der Bayern- und Landesligen werden eine entsprechende Anzahl von Spielen gezogen, bei denen Tests unangemeldet durchgeführt werden.
  2. Die Tests erfolgen gemäß der Handlungsrichtlinie Klebekontrollen des DTTB vom 23.10.2007, d.h.:
    • Kontrollen finden normalerweise vor dem jeweiligen Einzel oder Doppel statt (mehrfach während eines Mannschaftskampfes); bei positivem Befund einmalige Möglichkeit des Schlägerwechsels (der dann stets ebenfalls getestet wird).
    • Weigert sich ein Spieler, den Schläger zu wechseln, so ist das einzelne Spiel als verloren zu werten.
    • Kontrollen nach dem Einzel / Doppel nur in begründeten Verdachtsmomenten nach Entscheidung des Oberschiedsrichters, bei positivem Befund Verlust dieses einen Spiels
  3. Die Tests werden nur von qualifizierten und bereits ausgesuchten Nationalen und Internationalen Schiedsrichtern (“BTTV-Tester”) vorgenommen und nicht von dem bereits vor Ort eingesetzten Oberschiedsrichter.
  4. Getestet wird nur mit Geräten, die der jeweilige BTTV-Tester mit vor Ort bringt. Von Vereinen bereitgestellte Testgeräte werden nicht akzeptiert. Ebenso werden die eingesetzten OSR keine Tests durchführen – auch wenn ein Verein ein eigenes Testgerät besitzt.
  5. Der BTTV-Tester unterstützt den OSR auch bei der Untersuchung der weiteren Belageigenschaften gemäß Internationale TT-Regeln A 4, insbesondere der Belagdicke.
  6. Die Kosten für den Einsatz der BTTV-Tester müssen nicht vom Heimverein übernommen werden.

Gunther Czepera
Vizepräsident Sport des
Bayerischen Tischtennis-Verbandes

Anmerkung: Nähere Infos zu diesem Thema finden sich auch beim DTTB unter Stichpunkt Erklärung des DTTB zum Themenkomplex “Kleberegelung”.

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