Nach einem Protest gegen einen Noppenbelag wird der Schläger gewechselt – muss dies sein?
Im Punktspiel zwischen Mannschaft A und B protestiert ein Akteur gegen den Belag seines Gegenübers. Eine aktuelle Belagliste liegt beim Spiel nicht vor und der Spieler wechselt seinen Schläger. Damit hat er keine Chance und verliert. Eine Überprüfung ergibt später, dass der Schläger zugelassen und der Wechsel nicht erforderlich war. Wie ist nun im Protestverfahren zu entscheiden?
Einen Königsweg gibt es hier nicht. Denn es liegt im Ermessen des Spielers zu entscheiden, ob er im Protestfall seinen Schläger wechselt. Der Spieler sollte sich daher vor jedem Spiel im Klaren sein, ob sein Material zugelassen ist. Ist er sich darüber sicher, so erübrigt sich ein Wechsel des Schlägers und der Spieler kann dem Protestverfahren gelassen entgegen schauen. Ist der Schläger einmal gewechselt, so kann man nicht darauf hoffen, die Punkte am „grünen Tisch“ wieder zugesprochen zu bekommen.
Gerade Spieler, die schon „Jahrzente“ ihre Beläge spielen, sollten sich vor jeder Saison darüber informieren, ob diese noch zugelassen sind!