Auslegung der Tischtennisregeln – Muss ein Belag mit Noppen innen das ganze Schlägerholz bedecken?
Bei einem Noppen außen Belag ist geregelt, dass nur eine maximale Anzahl von Noppen fehlen darf. Was passiert aber mit einem Noppen innen Belag, der nicht das komplette Schlägerholz bedeckt? Also ein Rand des Schlägerholzes steht über, da der Belag von einem kleineren Holz umgeklebt wurde. Darf mit dem Schläger gespielt werden? Gibt es Toleranzgrenzen?
In Ziffer 4.4 der Internationalen Tischtennisregeln A ist geregelt: „Das Belagmaterial muss das Blatt völlig bedecken, darf jedoch nicht über die Ränder hinausstehen. Der dem Griff am nächsten liegende Teil des Blattes, der von den Fingern erfasst wird, darf unbedeckt oder mit einem beliebigen Material belegt sein.“ Toleranzgrenzen sind hier nicht genannt. Dabei bleibt es nach 3.1.2.10 der Internationalen Tischtennisregeln B wohl an der Entscheidung des Oberschiedsrichters (bzw. Ligenleiters) da dieser verantwortlich ist für: „die Entscheidung in allen Fragen der Auslegung von Regeln und Bestimmungen, einschließlich der Zulässigkeit von Spielkleidung, Spielmaterial und Spielbedingungen“. Bei kleineren Überschreitungen dürfte vermutlich zu Gunsten des Spielers entschieden werden. Fehlen jedoch größere Passagen, so ist der Schläger sicherlich unzulässig. Es bleibt hier eben eine Einzelfallentscheidung!