Auslegung der Tischtennisregeln – Darf der Vereinsname auf den Tischtennisnetzen stehen?

Auslegung der Tischtennisregeln – Darf der Vereinsname auf den Tischtennisnetzen stehen?

Immer wieder ist bei Weltmeister- oder Europameisterschaften zu sehen, dass ein Sponsor auf den Tischtennisnetzen zu sehen ist. Doch ist es auch möglich dort den eigenen Vereinsnamen zu platzieren?

Dies ist in den Internationalen Tischtennisregeln B geregelt. Hier steht unter Ziffer 2.5.8, dass „Werbung auf Netzen in einer etwas dunkleren oder etwas helleren Schattierung der Hintergrundfarbe gehalten sein muss. Sie muss einen Mindestabstand von 3 cm zur oberen Netzkante haben und darf die Sicht durch die Maschen nicht behindern.“

Solange man also diese Grundvoraussetzungen beherzigt, ist also auch Werbung für den eigenen Verein gestattet.

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BTTV steht als Synonym für den Webmaster und Autor von BTTV - Tischtennis Kreis Hassberge: Bernhard Süppel. Dieser ist seit Juli 2000 Kreisvorsitzender im Tischtennis Landkreis Hassberge und hat diese Seite als Webarchiv für den Tischtennissport im Landkreis aufgebaut. Nachdem die offizielle Webseite des Kreisverbands zum BTTV umgezogen ist, verbleibt hier das Tischtennisarchiv des Kreises und die Seite wird sich zu einem Tischtennisblog wandeln. Mit Berichten über Material, Tischtennisregeln, zum Tischtennissport, etc. informiert Sie der Webmaster über interessante Dinge rund um den schnellste Ballsportart der Welt. Sie finden den Autor nun auch bei Google+.

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