Auslegung der Tischtennisregeln – Was passiert, wenn der Belag nicht eindeutig identifiziert werden kann?
Man überlege sich folgende Situation: Bei der Belagkontrolle zeigt ein gegnerischer Noppenspieler seinen Belag. Das ITTF-Zeichen ist zu erkennen. Von der Marke sind nur noch ein Teil des Logos zu erkennen und von der Belagbezeichnung fehlt die Hälfte. Hier ist nur noch ein „acle“ zu lesen. Nach Angaben des Gegners ist dies ein Miracle-Belag der Firma TSP. Darf der Gegner damit spielen? Kann ein Protest eingelegt werden, da der Belag nicht eindeutig zu identifizieren ist?
Wie schon im Artikel Auslegung der Tischtennisregeln – Protest gegen Belag? gibt es hier keinen Königsweg. Denn es liegt im Ermessen des Spielers zu entscheiden, ob er im Protestfall seinen Schläger wechselt. Der Spieler sollte sich daher vor jedem Spiel im Klaren sein, ob sein Material zugelassen. Ist er sich darüber sicher, so erübrigt sich ein Wechsel des Schlägers und der Spieler kann dem Protestverfahren (die Entscheidung trifft der Spielleiter) gelassen entgegen schauen. Ist der Schläger einmal gewechselt, so kann man nicht darauf hoffen, die Punkte am “grünen Tisch” wieder zugesprochen zu bekommen.