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Tischtennis Ranking

Archiv zum Monat: April 2008

Auslegung der Tischtennisregeln – Darf ein Ball mit der Hand geschlagen werden?

Darf ein Ball mit der Hand geschlagen werden?

Überlegen Sie sich folgende Spielsituation. Ein Spieler wird ausgespielt und kommt mit dem Schläger nicht mehr zum Ball. Er nimmt die Handinnenfläche der anderen Hand zu Hilfe und schlägt den Ball zurück. Gleiches ist denkbar, wenn dem Spieler der Schläger aus der Hand fällt. War dies ein ordnungsgemäßer Rückschlag und wer bekommt den Punkt?

Nach Ziffer 5.7 und 7. 1 der Internationalen Tischtennisregeln A ist dem “Hand”-Spieler kein ordnungsgemäßer Rückschlag gelungen. Hier steht in Ziffer 7.1: “Ein auf- oder zurückgeschlagener Ball muss so geschlagen werden, dass er über die Netzgarnitur oder um sie herum in das gegnerische Spielfeld springt oder es berührt, und zwar entweder direkt oder nach Berühren der Netzgarnitur.”

Ausschlaggebend für die Punktevergabe ist aber vielmehr die Tischtennisregel in Ziffer 5.7. Hier steht, dass “Ein Spieler schlägt den Ball, wenn er ihn im Spiel mit dem in der Hand gehaltenen Schläger oder mit der Schlägerhand unterhalb des Handgelenks berührt.”

Nachdem sich beim Rückschlag kein Schläger in der Spielhand befand, kann der Rückschläger dem Punkt nicht erhalten. Auch kann der Schiedsrichter bei Verlust des Schlägers nicht mehr beurteilen, welche Hand nun die Schlägerhand oder freie Hand sein soll.

Da bleibt für den Tischtennisspieler nur noch folgendes zu üben: Der Wechsel des Schlägers von einer in die andere Hand. Ein Meister dieses Faches war früher Andrzej Grubba, der beidseitig spielen konnte und auch in der Bundesliga ab und an die Schlägerhand wechselte, um dann beidseitig mit Vorhand anzugreifen.

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Auslegung der Tischtennisregeln – Darf ein als Schiedsrichter tätiger Spieler ein Time-out für seinen Mitspieler verlangen?

Darf ein als Schiedsrichter tätiger Spieler ein Time-out für seinen Mitspieler verlangen?

In einem Mannschaftsspiel steht Spieler A als Schiedsrichter am Tisch. Darf dieser für einen an diesem Tisch spielenden Mannschaftskameraden ein Time-out verlangen?

Nein, dies ist für den Schiedsrichter nicht erlaubt! Denn in Internationalen Tischtennisregeln B heißt es in Ziffer 4.4.2.1: ”

Nein, das darf der als Schiedsrichter eingesetzte Spieler nicht. Entscheidend hierfür ist der Inhalt von Ziffer 4.4.2.1 der Tischtennisregeln B, wo es heißt: “In einem Individualwettbewerb können der Spieler, das Paar oder der benannte Berater den Wunsch nach einem Time-out äußern, in einem Mannschaftswettbewerb der Spieler, das Paar oder der Mannschaftskapitän.”

In der Anmerkung zu Ziffer 4.4.2.6 der Tischtennisregeln B ist zudem geregelt: “Im nationalen Spielbetrieb des DTTB können der Spieler, das Paar oder der jeweilige Betreuer eines jeden Einzel- oder Doppelspiels den Wunsch nach einem Time-out äußern.”

Damit steht dem Schiedsrichter nur das zählen zu. Bei der Einteilung der Schiedsrichter gilt es also genau aufzupassen, ob man gerade den besten Coach zählen lässt.

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Ausschreibung zum Turnier für Afrika des SC Heuchelhof

24.05.2008 10:00bis25.05.2008 18:00

Liebe Sportfreunde!

Am 24./25.05.2008 findet in Würzburg das Turnier für Afrika des SC Heuchelhof statt.

Und hier findet ihr die Ausschreibung als PDF: Ausschreibung zum Turnier für Afrika des SC Heuchelhof

Die Startgelder und Spenden gehen komplett an das Projekt „Ausbildung für Mädchen und junge Frauen“ in Endaselassie (Äthiopien). Nähere Informationen unter www.heuchelhofttjugend.de oder unter www.kinderunsererwelt.de!

Turnierziele:
Tischtennis spielen gegen Spieler und Spielerinnen aus anderen Kreisen und Bezirken und finanzielle Unterstützung für Mädchen und junge Frauen in Afrika

Ausrichter: SC Heuchelhof Würzburg
Teilnehmer:
Schüler/innen ABC, Jungen, Mädchen
Damen A, B, C, Herren A, B, C, D
Hobbyspieler

Zeitplan:
Samstag, 24.05.2008 10 Uhr Schüler/innen ABC, Jungen, Mädchen
Sonntag, 25.05.2008 10 Uhr Damen A, B, C, Herren A, B, C, D
Hobbyspieler

Austragungsort: Würzburg, 3-fach-Sporthalle der Hauptschule Heuchelhof, Berner Str. 3

Meldungen an: Rainer Ziegler, Delphiweg 3, 97084 Würzburg, Tel. 0931/68933, E-Mail RainerZiegler123@T-Online.de
Meldeschluss: Donnerstag, 22.05.2008
Startgeld:
Jugend: 5 Euro
Erwachsene: 8 Euro
Preise/Urkunden: Urkunden, Pokale, Sachpreise (Jugend)

Das unterstützte Projekt befindet sich in Endaselassie im Norden Äthiopiens. Es liegt in der Nähe des medizinischen Zentrums und wird von Kinder unserer Welt und der Women’s Association of Tigray (WAT) gemeinsam betrieben. Es dient der beruflichen Ausbildung von Mädchen und jungen Frauen. Für viele Mädchen ist es unmöglich eine qualifizierte schulische oder berufliche Ausbildung zu erhalten. Insbesondere Mädchen ohne Eltern und Familienbindung haben weder Zukunftsperspektiven noch
Chancen auf ein menschenwürdiges Leben. In der Ausbildung werden den jungen Frauen die notwendigen Kenntnisse vermittelt, die sie in die Lage versetzen, ein ausreichendes Einkommen zu erzielen. So lernen sie z. B., Produkte herzustellen und diese auf dem Markt zu verkaufen. Neben einem Grundkurs in Rechnen werden sie auch in Schreiben und Lesen, in Ernährung, Hygiene und Familienplanung unterrichtet. Als Unterstützung bei der Existenzgründung erhalten sie ein Starthilfedarlehen.

Für die Tischtennis-Jugend des SC Heuchelhof Würzburg
Rainer Ziegler

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Auslegung der Tischtennisregeln – Zählt der Punkt, wenn im Doppel falsch gewechselt wurde?

Zählt der Punkt, wenn im Doppel falsch gewechselt wurde?

In einem Doppel wurde der Aufschlag vom falschen Spieler retourniert. Weder Zählrichter, Schiedsrichter noch Spieler hatten dies bemerkt. Der Punkt wird ausgespielt und danach der Fehler erkannt. Was passiert nun? Wer bekommt den Punkt bzw. muss der Ballwechsel wiederholt werden?

Natürlich ist der Ballwechsel so zu werten wie er zunächst gespielt wurde! Denn nach den Internationalen Tischtennisregeln A Ziffer 14.3 ist geregelt, dass “auf jeden Fall alle Punkte, die vor der Entdeckung eines Irrtums erzielt wurden, zählen.”

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Auslegung der Tischtennisregeln – Muss sich das ITTF-Logo immer in der Griffverlängerung befinden?

Muss der Belag immer so geklebt werden, dass sich das ITTF-Zeichen in der Verlängerung zum Griff befindet? Oder ist der Belag dann schon falsch geklebt?

Man überlege folgenden Sachstand: Ein Spieler klebt seinen Belag so auf, dass sich das ITTF-Logo nicht in der Verlängerung zum Griff befindet. Vielmehr ist es z.B. am linken oder rechten Rand zu sehen. Ist dies überhaupt zulässig, da sich ja an diesen Stellen die Belageigenschaften ändern?

Dies ist in den Internationalen Tischtennisregeln B leider nicht geregelt. Hier steht unter Ziffer 2.1.3 nur, dass “auf einer zum Schlagen des Balles benutzten Schlägerseite nur Beläge verwendet werden dürfen, die eine gültige ITTF-Genehmigung besitzen. Sie müssen so auf dem Schläger angebracht sein, dass am Rand der Schlagfläche die Markenbezeichnung und das ITTF-Logo deutlich zu erkennen sind.”

Da es für das Ankleben des Belags und insbesondere des ITTF-Logos keine Regelung sowie auch keine Sanktionen gibt, hat jeder Spieler hier die freie Wahl! Jedoch dürfte diese “Regel-Lücke” kaum ein Tischtennisspieler ausnutzen, da er ja noch Kontrolle über seinen Belag behalten will. Und das Spielen des Balles mit dem ITTF-Logo dürfte für den Materialspieler kaum einen Störeffekt bringen.

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Auslegung der Tischtennisregeln – Ist das Säubern des Schlägers während der Satzpause erlaubt?

Ist das Säubern des Schlägers während der Satzpause erlaubt?

Die Satzpause gehört ausdrücklich zu den erlaubten Pausen im Tischtennis. Daher ist ein Säubern des Schlägers gestattet! Ein Verbot wäre zudem nicht durchsetzbar, da ja auch ein Abstreifen des Schlägers am Trikot oder mit der bloßen Hand ein Säubern darstellt. Letzteres kommt im Spiel durchaus vor und ist schwer zu überwachen. Denn eine Videoüberwachung bis auf Kreisebene wünscht sich doch wohl niemand?

Doch diese aktuelle Regelauslegung ist von einer neuen Regeländerung der ITTF überschattet. So wurde jüngst der Verbot von Tunern und Boostern durch die ITTF beschlossen. Die AGM des Weltverbandes ITTF beschloss im Rahmen ihrer Sitzung bei den Weltmeisterschaften in Guangzhou, unter Punkt 2.4.7 der Tischtennis-Regeln folgenden Passus neu aufzunehmen:

“Der Schlägerbelag soll so verwendet werden, wie er genehmigt wurde, das heißt ohne irgendeine physikalische, chemische oder sonstige Behandlung (normale Abnutzung fällt nicht darunter), welche die Spieleigenschaften, Reibung, Aussehen, Farbe, Struktur, Oberfläche usw. verändert.”

Spitzfindige Tischtennisexperten haben schnell festgestellt, dass bereits eine Reinigung mit Wasser (von Belagsreiniger ganz zu schweigen) dann schon eine verbotene Handlung wäre. Nun darf die Tischtennisgemeinde gespannt sein, wie diese neue Regelung in der Praxis umgesetzt werden soll. Quo vadis Tischtennis?

Erfreulicherweise wird in Schiedsrichter-Aus- und Fortbildungen nun gelehrt, dass das Säubern des Schlägers ausdrücklich nicht zu den verbotenen Veränderungen zählt. Dies ist ein richtiges Zeichen für die Tischtennisgemeinde!

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Glatte lange Noppen werden verboten – das Ende einer Ära!

Ab dem 1. Juli 2008 dürfen glatte lange Noppen nicht mehr eingesetzt werden. Beläge mit Noppen außen müssen dann einen festgelegten Reibungswiderstand aufweisen. Was wird nun aus all den Noppenspezialisten?

Glatte Lange noppen werden verboten – das Ende eine Ära!

Das Verbot der glatten langen Noppen spaltet Tischtennis-Deutschland. Während sich viele Angriffsspieler freuen, sehen sich die Noppenspieler einer wirksamen “Wunderwaffe” beraubt. Fakt ist, dass ab 01.07.2008 nur noch Noppenbeläge zugelassen sind, die einen Mindestreibungswiderstand von mehr als 25 Mikronewton (Maßeinheit für den Reibungswiderstand) aufweisen.

Doch wie kann dieser festgestellt werden? Und gibt es Tolleranzgrenzen?

So soll es ein Gerät (Gerätname: friction indicator) geben, mit dem dies möglich sein soll. Hier sind vier verschiedene Belagmuster aufgeklebt. Man muss also einen Ball über die Muster rollen und das Ergebnis mit dem zu kontrollierenden Noppenbelag vergleichen. Beim friction indicator liegen dem Tester ein unstrittig zulässiger bzw. zu glatter Noppenbelag vor. Man kann zusätzlich noch auf einen Belag zugreifen, der gerade noch zulässig ist, während ein weiterer im Grenzbereich liegt. Ob dies der Stein der Weisen ist wird sich weisen. Sicherlich wird dieses Gerät helfen Spieler zu überführen, die nach dem Verbot der glatten langen Noppen ihre neuen Beläge “selbst nachbehandeln”. Doch welcher Verein wird so ein Gerät anschaffen? Auch ist noch unklar wie in Deutschland Kontrollen durchgeführt werden. Hier wartet der DTTB noch auf eine offizielle Vorgehensweise der ITTF und überlegt auch selbst, was man gegen die Nachbehandlung von Belägen unternehmen kann.

Sichtweise von Dr. Neubauer – Guru für die Noppenspezialisten

Diejenigen, die ihrer “Wunderwaffe” beraubt wurden, haben jedenfalls einen langen Sommer mit vielen Materialtests vor sich. Der Noppen-Guru Dr. Neubauer wird ab April vier neue Beläge auf dem Markt bringen, die das Verbot kompensieren sollen. Jedoch wird die extreme Schnittumkehr nicht mehr wie vorher möglich sein. Mit dem Gorilla und Grizzly gibt es zwei Anti-Spin-Beläge, die eine Spinumkehr beim Block haben sollen. Jedoch sind beide Beläge deutlich schneller und verlangen eine Umstellung der Spieltechnik (mehr Handgelenkseinsatz). Daneben wird es zwei griffige Noppen des Noppenspezialisten geben, die jedoch für die Gegner vermutlich leichter zu spielen sind.

Durch die Entscheidung der ITTF wurde die Existenz der Firma Dr. Neubauer deutlich beeinträchtigt. Der Noppenpapst entwickelte jedoch genügend Ehrgeiz, um seine Firma mit neuen Produkten am Leben zu halten. Viele Spieler, die überlegt haben mit dem Tischtennis-Sport aufzuhören, werden nun vermutlich doch weiterspielen.

Vorbild Schweiz?

Doch wie soll gerade in den der mittleren und unteren Spielklassen der Spielbetrieb kontrolliert werden? Denn hier sind keine geprüften Schiedsrichter im Einsatz! Doch welche Handhabe hat man, wenn man den Verdacht hat, dass ein Belag nachbehandelt wurde? Ein Protest im Spielberichtsbogen dürfte vermutlich nur eine Ermahnung durch den Spielleiter nach sich ziehen.

Hier könnte ein Blick in die Schweiz ggf. helfen! Hat man dort den Verdacht, dass der Gegenspieler mit unzulässigen Material spielt, so wird dies an den Spielleiter gemeldet. Bei zwei Meldungen schickt dann der Verband einen Kontrolleur zum nächsten Spiel vorbei.

Doch auch diese Regelung hat klare Nachteile! So werden die “schwarzen Schafe” sich ganz einfach zwei Schläger anschaffen. Kommt der Kontrolleur, so bekommt er einfach den erlaubten Schläger. Und beim nächsten Verbandsspiel könnte das Spielchen dann wieder von vorne beginnen? Auch die Forderung nach mehr Schiedsrichtern, die auch bis in die unterste Liga Spiele leiten wird wohl eher ein Wunschtraum bleiben?

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Materialtuning – Booster und Tuner werden verboten!

Für viele Tischtennisinteressierte und insbesondere für die Tischtennis-Industrie gab es einen Schock. So wurde bei den Weltmeisterschaften in Guangzhou vom Annual General Meeting (AGM) der ITTF beschlossen, dass unter Punkt 2.4.7 der Tischtennis-Regeln folgende Änderung neu aufgenommen wird:

“Der Schlägerbelag soll so verwendet werden, wie er genehmigt wurde, das heißt ohne irgendeine physikalische, chemische oder sonstige Behandlung (normale Abnutzung fällt nicht darunter), welche die Spieleigenschaften, Reibung, Aussehen, Farbe, Struktur, Oberfläche usw. verändert.”

Bei diesem Zitat handelt es sich jedoch nur um die Übersetzung des Antrags, der AGM. Am offizielen Regeltext wird noch gearbeitet. Denn mit dieser Änderung stehen alle Booster, Tuner und weitere Produkte wie einige Belagreiniger vor dem aus! Die Regel tritt dennoch bereits zum 01.09.2008 in Kraft und stellt viele Sportler, Fachwarte und Schiedsrichter vor ungeklärte Fragen. Denn wie soll dieses kontrolliert werden?

Gerade die Hersteller verstehen die Welt nicht mehr. So waren Kleber auf Wasserbasis ausdrücklich erlaubt und wurden von der Materialkomission der ITTF auch zugelassen. Und nun soll der ganze Forschungsaufwand umsonst sein? Wer zahlt den Firmen ihre Aufwendungen? Denn durch Erlöse sind diese jedenfalls nicht zu refinanzieren. Ein Protest der Hersteller wird wohl keinen Erfolg haben, da 90 Prozent der Delegierten für diesen Vorschlag stimmten und sich die Hersteller untereinander nicht einig sind.

Und warum kam das Verbot für Booster und Tuner?

Booster und Tuner sollten das Frischkleben mit wasserlöslichen Klebern ablösen. Doch führte die Bentzung zu Problemen mit der Belagdicke! So werden durch diese “Art der Nachbehandlung” Beläge zwischen 15% bis 30% dicker. In Kombination mit einer Schwammstärke von 2,0 mm bzw. Max. überschritten die getunten Beläge fast immer die nach den Tischtennisregeln zulässige Gesamtdicke von 4,0 mm. Die ITTF war daher aufgefordert zu handeln.

Es kommt hinzu, dass die Verwendung von Boostern und Tunern im weitesten Sinne ja auch Materialveränderungen herbeiführen sollen. Denn schließlich möchten die Spieler ja den extra Kick an Tempo und Rotation. Und Manipulationen am Belag sind von der ITTF verboten. Dabei steht die Gesundheitsgefährdung durch Kleber und das Image unserers Sports nicht mehr zur Diskussion.

Sind damit auch Beläge mit eingebauten Frischklebeeffekt verboten?

Interessant ist damit auch die Frage, ob Beläge mit eingebauten Frischklebeeffekt dann noch gespielt werden dürfen. Denn im weitestgehenden Sinn, wird ja hier “vermutlich” der Schwamm durch physikalische oder chemische Behandlung so verändert, dass er mehr Tempo und Spin erhält. Natürlich lassen sich hier die Belaghersteller bei Entwicklung und Produktion nicht in die Karten schauen. Aber wer denkt, dass hier nicht irgendwie “getrickst” wird, der dürfte wohl falsch liegen? Gerade zu diesem Thema sollten ITTF, im DTTB und Verband sehr schnell Antworten geben!

Zur Beruhigung aller, die Beläge mit eingebauten Frischklebeeffekt spielen: Diese sind offiziell von der ITTF zugelassen und bleiben auch zugelassen!

Und was ist mit Belagreinigern?

Betrachtet man die neue Sachlage nun detaillierter, so stellt sich die Frage, ob man künftig auch noch Belagreiniger einsetzen darf. Und Kritiker diser Entscheidung werden schnell argumentieren, dass auch die Reinigung mit Wasser und das Abstreifen des Belags am Trikot als verbotene Handlung zu betrachten sind. Ganz abgesehen von Spezialisten, die vor dem Spiel Ihre Beläge thermisch behandeln (z.B. mit Fön, Mikrowelle, etc.). Zumindest die Hersteller haben sich hinsichtlich von Belagreinigern schon auf diese Entscheidung eingestellt und bieten lösungsmittelfreie Produkte an. Doch was ist mit den bisher verkauften Restbeständen dürfen diese aufgebraucht werden? Die ITTF ist nun gefordert exakt zu formulieren, was zukünftig noch erlaubt ist!

Wie erfolgt eine Kontrolle des Verbots?

Eine Antwort darauf, wie diese Entscheidung kontrolliert werden soll, gibt es bislang nicht. Bisher appeliert die ITTF an die Fairness der Hersteller, dass nicht mehr erlaubte Produkte nicht mehr vertrieben werden. Doch werden sich die Hersteller an den Appell halten? Da dürfte der Profit wohl interessanter sein, als dieser Appell. Schließlich wurden hier ja auch finanzielle Mittel in die Forschung und Entwicklung investiert. Und wenn ein Hersteller die Booster und Tuner weiter verkauft, so werden dies schnell alle machen.

Interessant ist auch die Frage, ob nun Beläge, die schon seit längerer Zeit Verwendung finden mit den Klebern auf Wasserbasis neu geklebt werden dürfen. Oder langt es aus, wenn sich hier die Lösungsmittel weitestgehend verflüchtigt haben? Muss nun jeder Spieler vor der neuen Saison mit dem ENEZ Schlägerkontroll-Gerät prüfen, ob er auch weiterhin mit seinem Schläger antreten darf? Es wird Zeit, dass die Verantwortlichen der ITTF, im DTTB und Verband hierzu antworten liefern.

Wichtig für die Tischtennis-Sportler:

Trotz aller ungeklärten Fragen können sich die aktiven Tischtennis-Sportler aber schon jetzt darauf einstellen: Booster und Tuner sind verboten und die Umsetzung wird schon bald kommen.

Es bleiben damit nur noch die neuen lösungsmittelfreien Kleber auf Wasserbasis. Bei Nutzung dieser Kleber, sollte das Schlägerholz vorher aber lasiert werden! Denn die neuen Kleber haben eine höhere Haftungseigenschaft und lassen sich damit schwieriger vom Holz entfernen.

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Sportliches Highlight – Relegation der 1. und 2. Herrenmannschaft

Der kommende Samstag steht beim TV Ebern ganz im Zeichen des Tischtennissports. So spielen die 1. und 2. Herrenmannschaft jeweils in der Relegation um den Aufstieg in die 2. bzw. 3. Bezirksliga/Ost. Folgende Paarungen wurden ermittelt:

1. Herrenmannschaft:

  • Samstag, 18:00 Uhr auswärts bei SV Ramsthal in der Sporthalle am Sportplatz

Ergebnis: 5:9, 24:29 Sätze zu Gunsten des TV Ebern

Der Sieger dieser Partie tritt dann eine Woche später auswärts bei der DJK Astheim an.

  • Samstag, 19:00 Uhr auswärts bei DJK Astheim in der Sporthalle von Sommerach

Ergebnis: 9:3, 31:19 Sätze zu Gunsten der DJK Astheim

2. Herrenmannschaft:

  • Samstag, 19:00 Uhr zu Hause in der Turnhalle der Förderschule gegen den VfL Kleinlangheim

Ergebnis: 8:8, 32:32 Sätze und 12 Bälle plus zu Gunsten des TV Ebern II

Der Sieger dieser Partie tritt dann eine Woche später auswärts beim TSV Oberschleichach an.

Ein ausführlicher Spielbericht ist auf der Webseite des TV Ebern unter http://tischtennis.tv-ebern.org/?p=112 sowie http://tischtennis.tv-ebern.org/?p=114 zu finden.

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Rundbrief der bsj- Hassberge vom 02.04.2008

Hallo, werte Vereinsvorsitzende,
liebe Jugendleiter

wie schon üblich möchten wir Euch und Eueren gesamten Verein mit diesem Schreiben auf die verbleibenden Tätigkeiten und Termine der bsj-Hassberge im Jahr 2008 hinweisen.

1. Termine im Jahresverlauf

  • Selbstverteidigung für Kinder, dieser Tageskurs wird vom TV Hofheim ausgerichtet und zielt ab auf  Kids zwischen 10 und 15 Jahren. Ferienprogramm der bsj- Hassberge. Bitte bei Interesse bei Michael Weisheit melden: E-Mail: info@weisheit-hofheim.de
  • Jugendehrung, am 17.10.2008, um 18.30 Uhr in Eltmann (Stadthalle). Zielgruppe: Bezirksmeister bis 3.Platz und höhere Meisterschaften, die bis zum 15.08.08 bestritten wurden. Anmeldeformulare werden noch zugeschickt, oder können unter www.blsv-hassberge.de im Internet heruntergeladen  werden!
  • Zuschussrichtlinien des Kreisjugendrings für Vereine am 15.04.2008 am Flugplatz in Haßfurt direkt über den KJR in Zusammenarbeit mit der bsj- Hassberge angeboten.
  • Jugendehrung der Kreismeister im November 2008 im Eisstadion. Anmeldeformulare werden noch zugeschickt, oder können wieder heruntergeladen werden, Termin und Einladungen folgen noch.

2. Fortbildungen im Jahr 2008

  • Erste Hife Kurs speziell für Sportvereine 26.04. und 27.04.2008 Anmeldung bis 18.04.2008 erweitert, Infos erteilt: Yvonne Schmitt, Hutwiese 6, 97483 Eltmann- Limbach Tel. 09522/ 707668
  • Übungsleiterausbildung „C“ Breitensport (Jugend) ab 17.05.2008 in Veitshöchheim Anmeldeschluss: 11.04.2008, Anmeldung bei BLSV- Geschäftsstelle Unterfranken Tel.: 0931/88074633 oder im Netz: www.sportjugend-unterfranken.de
  • Zusatzausbildung Prävention (Kinder u. Jugendliche) ab 04.10.2008 in Königsberg! Anmeldeschluss: 29.08.2008, weitere Infos und Anmeldung: BLSV- Geschäftsstelle Unterfranken Tel.: 0931/88074633 oder im Netz: www.sportjugend-unterfranken.de
  • Zusatzausbildung Sport im Elementarbereich (SiE) Wochenlehrgang in Klingenberg 31.10.- 05.11.2008! Anmeldeschluss: 26.09.2008, näheres im Netz: 
     www.sportjugend-unterfranken.de
  • Fortbildung/Vertiefung Nordic-Walking am 13.09. und 14.09. in Nordheim. Meldeschluss: 08.08.2008, näheres im Netz: www.sportjugend-unterfranken.de
  • Lizenzverlängerungen u.a. in Haßfurt Trendsport am 07.06. und 08.06.2008, näheres im Netz: www.sportjugend-unterfranken.de
  • Weitere Verlängerungen ebenfalls im Netz!

3. Internetadressen:
Bayerische Sportjugend Unterfranken: www.sportjugend-unterfranken.de
BLSV Unterfranken: www.blsv-ufr.de
Übungsleiterfortbildungen: www.uebungsleiterausbildung.de
BLSV Hassberge: www.blsv-hassberge.de
Kreisjugendring Haßfurt E-Mail: kjr-has@t-online.de
bsj- Hassberge E-Mail: schmitt_yvonne@freenet.de
Falls Ihr noch irgendwelche Fragen habt könnt Ihr Euch an die genannten Adressen wenden oder schriftlich an die
                         BLSV- Geschäftsstelle, Am Herrenhof 1,  97437 Haßfurt
richten, mit dem Vermerk: „bsj- Hassberge“.

Vielen Dank für Euer Interesse, mit freundlichen Grüßen,
Euere bsj- Hassberge
Yvonne Schmitt
Kreisvorsitzende der bsj- Hassberge

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